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Ärger mit "Tretminen"

Borken - 24. Februar 2009. Sie sind nicht so groß wie ein Elefantenhaufen (siehe Bild), aber dennoch auch ärgerlich: die Rede ist von Hundehaufen im „öffentlichen Raum“.

Es häufen sich in letzter Zeit wieder die Beschwerden über Hundehalter. Die Beschwerden richteten sich gegen die Hinterlassenschaften der Hunde auf Gehwegen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen. Die Beschwerden diesbezüglich sind berechtigt. Hundekot ist nicht nur stinkig und eklig, sondern auch höchst unhygienisch, besonders auf Spielplätzen.

"Natürlich muss der Hund sein Geschäft irgendwo verrichten, jedoch sollte der Hundehalter die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners entfernen, um nicht andere Passanten zu belästigen", sagt Pressesprecher Bernd Kemper. "Gerade Kinder achten weniger darauf, wo sie hintreten. Sie tappen deshalb auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule oft in einen Hundehaufen."

Dabei lassen sich in diesen Fällen die Gefährdung von Kindern und ein verdrecktes Stadtbild relativ einfach vermeiden - durch aufmerksame Hundehalter, denen viele öffentliche Papierkörbe zur Entsorgung der "Tretminen" zur Verfügung stehen. Mit eigens dafür vorgesehene Hundekottüten oder auch normalen Haushalts-Kunststoffbeuteln könnten die Halter die Hinterlassenschaften ihres Hundes auch hygienisch einwandfrei entsorgen.

Die Stadt appelliert weiterhin an die Vernunft der Hundehalter und verweist auf die entsprechenden Pflichten. Die geltenden Regeln sind einfach und leicht zu merken: Straße, Gehwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche und Wege in Park- und Grünanlagen dürfen nicht mit Hundekot verunreinigt werden. Notfalls muss der Kot dann von der Person, die mit dem Hund unterwegs ist, sofort beseitigt werden.

Ebenso sollte darauf geachtet werden, die Tiere anzuleinen. Schutzbehauptungen wie „Der Hund macht gar nichts“ und „Mein Hund beisst nicht.“ entbinden nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Anleinpflicht.

Die Pflicht zur Beseitigung der Verunreinigungen und der Leinenzwang „innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ sind in der Ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

"Hinterlassenschaft" des Elefanten wurde ordnungsgemäß entsorgt (1)



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"Hinterlassenschaft" des Elefanten wurde ordnungsgemäß entsorgt (2)



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