Silageplatten, wie sie in der Landwirtschaft gang und gäbe sind, müssen eine Bodenplatte haben, die keine Flüssigkeit durchlässt. Gepflasterte Platten erfüllen diese Voraussetzung nicht und dürfen in Zukunft nicht mehr genehmigt werden. Allerdings können schon vor dem 1. Dezember 2007 vorhandene Pflaster-Silageplatten im Rahmen einer Übergangsregelung noch nachträglich genehmigt werden. Dazu muss aber bis spätestens Ende März ein Antrag bei der Behörde vorliegen. Darauf weist der Landkreis Leer noch einmal in einer Pressemitteilung hin.
Für die nachträgliche Genehmigung von gepflasterten Silageplatten hat die Kreisverwaltung ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Die Genehmigungsgebühr beträgt pauschal 150 Euro. Eventuelle Gebühren von anderen Dienststellen wie der Landwirtschaftskammer können je nach Notwendigkeit noch hinzukommen. Außerdem muss nach dem Naturschutzrecht als Ausgleich für die gepflasterte Fläche ein Ausgleich oder ein Ersatz nachgewiesen werden. Wenn das nicht geht, kann auch ein „Ersatzgeld“ von 2,50 Euro pro Quadratmeter versiegelter Fläche gezahlt werden. Der Landkreis hat den ursprünglich geplanten Ausgleichsbetrag von 5 Euro auf die Hälfte abgesenkt, um möglichst viele Anträge zu bekommen und damit Anlagen aus dem Bereich von „Schwarzbauten“ herauszuholen.
Eigentlich hatten die Mitarbeiter der Kreisverwaltung wegen der endgültig auslaufenden Frist und des relativ einfachen Verfahrens mit einem ganzen Berg von Anträgen gerechnet. Bislang sind dort aber deutlich weniger Anträge als erwartet eingegangen. Die Kreisverwaltung weist deshalb noch einmal darauf hin, dass Landwirte die letzte Möglichkeit, vorhandene Anlagen zu legalisieren, unbedingt nutzen sollten. Informationen hierzu und die erforderlichen Vordrucke gibt es auch im Internet unter www. landkreis-leer.de im Bereich „Bauen und Umwelt“ (Bauordnungsamt/Formulare). Dort sind auch Ansprechpartner der Kreisverwaltung genannt.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer
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