12. März 2009
Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand seine Angelrute auslegen und fischen. Diesen Schein erhält man jedoch nur, wenn man vor der Unteren Fischereibehörde eine Prüfung abgelegt hat. Im Kreis Viersen kann diese am 2. Juni 2009 vor dem Prüfungsausschuss der Unteren Fischereibehörde absolviert werden. Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen bis Donnerstag, 30. April, bei der Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, in Viersen, eingereicht werden. Eine Gebühr von 50 Euro wird erhoben. Die Teilnehmer müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Nach der Anmeldung wird der genaue Prüfungstermin und -ort rechtzeitig mitgeteilt. Vorbereitungslehrgänge für die Fischereiprüfung führt der Landes-Fischereiverband Nordrhein e.V. Bonn, Bezirks Grenzland, in Schwalmtal durch. Weitere Informationen unter Telefon 02163–571874.
www.kreis-viersen.de