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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 25.03.2009


Osterfeuer - Brennmaterial umschichten und weitere Auflagen einhalten

Das Ordnungsamt und die Abteilung Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen noch einmal darauf hin, dass zum Schutz nistender Kleintiere das Brennmaterial umgeschichtet werden muss und Mindestabstände und andere Auflagen einzuhalten sind.

Um die Rauch- und Geruchsbelästigung in Grenzen zu halten, darf das Feuer nicht vor 17.00 Uhr entzündet werden und muss um 23.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Die Höhe der Aufschichtung darf vier Meter nicht überschreiten. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt. Wichtig ist auch, dass die vorgegebenen Mindestabstände eingehalten werden, das heißt hundert Meter Abstand zu im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, fünfzig Meter zu bewohnten Gebäuden, sonstigen baulichen Anlagen, öffentlichen Verkehrsflächen (zum Beispiel Straßen), Wäldern, Wallhecken, Feldgehölzen und Gebüschen sowie zehn Meter zu befestigten Wirtschaftswegen.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Natur und Umwelt werden auch in diesem Jahr umfangreich überprüfen, ob die Osterfeuer genehmigt sind, die Auflagen eingehalten werden und auf das Umschichten geachtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden. Bußgeldverfahren sind nicht ausgeschlossen.

Brennmaterial, dass nicht oder nur teilweise abgebrannt ist, muss in “Eigenregie” ordnungsgemäß entsorgt werden. Dafür zuständig ist derjenige, der das Oserfeuer angemeldet hat. Das Einsammeln über die städtische Grünabfallabfuhr oder die Iserlohner Stadtbetriebe ist nicht möglich!



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