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Presseinformation

02. April 2009
Kreis-Umweltamt gibt Tipps für das Osterfeuer
Sicherheitsabstand ist ebenso wichtig wie die Auswahl geeigneter Brenn-Materialien

Kreis Steinfurt. Wenn Ostern naht, steht bei vielen Menschen wieder das traditionelle Osterfeuer in der Nacht von Sonntag auf Montag auf dem Programm. Viele Kommunen sehen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Osterfeuer vor oder haben Verordnungen über die Durchführung von Brauchtumsfeuern erlassen. Unabhängig vom Wohnort gilt: Osterfeuer dürfen nur von örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden. Das Kreis-Umweltamt gibt Tipps zum Umwelt- und Brandschutz:

 

Zuerst ist ein Platz festzulegen, an dem das Feuer nicht außer Kontrolle geraten kann. Dabei sind folgende Sicherheitsabstände einzuhalten: mindestens 100 Meter zu Gebäuden und Wäldern, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen und 30 Meter zu Bäumen, Hecken, Gewässern und Heideflächen.

 

Grundsätzlich dürfen Abfälle – auch Grünabfälle – nicht verbrannt werden. Ins Osterfeuer darf jedoch ausnahmsweise Strauch- und Baumschnitt. Grundsätzlich regt das Kreis-Umweltamt aber an, weniger Grünabfälle zu verbrennen. Ist im Frühjahr viel Schnittgut angefallen, kann man es auch häckseln oder einen Reisighaufen als Lebensraum für Tiere anlegen. Vieles kann auch kompostiert werden, um es dem Boden zur Verbesserung wieder zuzuführen. Grünabfälle können außerdem an vielen gemeindlichen Recycling-/Bauhöfen abgegeben werden. Der Kreis Steinfurt bietet darüber hinaus Abgabemöglichkeiten in Rheine (2M Entsorgung), Ochtrup (Kockmann), Ibbenbüren (Woitzel), Lengerich (Lewedag, bis drei Kubikmeter), Lotte (Wienkämper, ebenfalls bis drei Kubikmeter) und Altenberge (Kompostwerk). Bei Fragen zur Verwertung von Grünabfällen können sich die Bürger des Kreises auch an die Entsorgungsgesellschaft Steinfurt (EGST) wenden, Telefon 02505/9316-16.

 

„Nichts in einem traditionellen Osterfeuer zu suchen haben Kunststoffe, Teerpappe, Teppichböden, Paletten, alte Bahnschwellen, Autoreifen“, so Michael Heuer von der Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises. Gleiches gilt für Verbundstoffe, die Kunststoffe enthalten, wie beispielsweise Möbelstücke mit beschichteten Oberflächen oder PVC-Fußbodenplatten. Wer diese „Fremdstoffe“ im Osterfeuer verbrennt und damit unsachgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Kreis Steinfurt und auch die örtlich zuständigen Ordnungsämter werden daher in den Tagen vor Ostern entsprechende Kontrollen durchführen. Das Feuer mit Benzin, Altöl oder ähnlichen Hilfsmitteln anzufachen, ist nicht nur gefährlich, sondern auch gesundheitsschädlich.

 

Ebenso wichtig wie die Auswahl geeigneter Materialien für das Feuer ist die Vorbereitung und der Aufbau des Holzstoßes selbst vor dem Abbrennen. Weil Tiere wie Igel und Erdkröten die Reisighaufen als Unterschlupf oder eventuell bereits als Brutplatz nutzen, ist es sinnvoll, das Holz erst 14 Tage vor dem Abbrennen zusammen zu tragen und am Tag der Veranstaltung umzuschichten.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de