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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 06.04.2009
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86 Osterfeuer offiziell genehmigt - Umschichten und weitere Auflagen unbedingt einhalten! Osterfeuer müssen zum Schutz nistender Kleintiere vor dem Abbrennen umgeschichtet und Mindestabstände und bestimmte Auflagen eingehalten werden. In den nächsten Tagen werden Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Abteilung Natur und Umwelt kontrollieren, ob die Osterfeuer genehmigt sind, die Auflagen eingehalten werden und auf das Umschichten geachtet wird. Bei Verstößen kann das Abbrennen untersagt werden; Bußgeldverfahren sind nicht ausgeschlossen. Als Brennmaterial dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum und Schnittholz verwendet werden. Das Material muss trocken und natürlich frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Andere Stoffe wie Mineralöle, Mineralölprodukte und andere Brandbeschleuniger dürfen nicht benutzt werden. Zum Anzünden sollten besser trockenes Stroh oder Reisig verwendet werden. Weitere Auflagen sind zum Beispiel das Einhalten von Mindestabständen in Zusammenhang mit benachbarten Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen, aber auch Wäldern, Hecken und anderen Gehölzen. Ansprechpartnerin im Iserlohner Rathaus ist Ortrun Davis unter 02371/217-1617.
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