Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[E-Mail-Abo]
[Suche]

[Druckansicht]

Magdeburg, 07. April 2009
Sechs städtische Grillplätze laden zum Verweilen ein

Insgesamt sechs öffentliche Grillplätze laden in Magdeburg zum Verweilen ein.  Sie stehen Bürgern und Gästen der Stadt während des gesamten Jahres zur Verfügung.  Das Grillen ist täglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet.

 

Einer Genehmigung für die Benutzung der Grillplätze bedarf es nicht. Jeder Platz verfügt über ein Hinweisschild mit Verhaltensregeln, an die sich alle Nutzer halten sollten. Das Grillen ist täglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet. Außerhalb der öffentlichen Grillplätze ist das Grillen nur mit Genehmigung des jeweiligen Grundstückseigentümers erlaubt.

 

Öffentliche Grillplätze wurden im Frühjahr 2005 erstmals ausgewiesen und werden bisher von der Bevölkerung rege genutzt. Folgende öffentlichen Grillplätze stehen Bürgern und Gästen der Stadt zur Verfügung:

 

Stadtpark

Grünfläche Brücke am Wasserfall - nördlich der Fußgängerbrücke nach Cracau

Grünfläche östlich des Niemeyerweges

 

Herrenkrug

Grünfläche Höhe Fitnesscenter

Grünfläche Radstation/An der Elbe (Wiesenpark)

 

Florapark

Grünfläche Am Teich

 

Nordpark

Grünfläche Zugang über Hohenstaufenring

 

Alle Nutzer der Grillplätze sind aufgerufen, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen und die Grünflächen nach dem Grillen zu beräumen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Abfälle sind mitzunehmen. Auf allen Grillplätzen weisen Hinweisschilder auf die Verhaltensregeln hin.

 

 

 

 

 

Verhaltensregeln auf öffentlichen Grillplätzen

 

1. Der Grillplatz darf von allen Bürgern der Stadt Magdeburg und deren Gästen benutzt werden und ist unentgeltlich.

 

2. Die Nutzung der Grillplatzfläche geschieht auf eigene Gefahr. Die jeweiligen Benutzer haften finanziell für Schäden, die während der Benutzung an der Fläche entstehen.

 

3. Zum Grillen darf nur Holzkohle oder Gas auf dafür bestimmten Geräten verwendet  werden und die Feuerstelle ist ständig zu beaufsichtigen. Während des Grillens ist geeignetes Material zum Löschen eines Feuers vorzuhalten (Wasser, Sand, Feuerlöscher).

 

4. Der Verkauf von Waren aller Art - einschließlich der Abgabe von Getränken und Speisen - ist untersagt.

 

5. Die Grillfläche ist nach dem Grillen zu beräumen und zu reinigen. Die Asche ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Sonstige Abfälle sind mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

6. Jeder unnötige Lärm ist zu vermeiden. Der Grillplatz darf zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht genutzt werden.

 

7. Hunde sind an der Leine zu führen.

 

8. Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.

 

9. Das Befahren, Parken und Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet.

 

10. Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, zögern Sie nicht, die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren.

 



[Zurück]


Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
39104 Magdeburg
Telefon: (03 91) 5 40 27 69
FAX: (03 91) 5 40 21 27
E-Mail: presse@magdeburg.de
URL: www.magdeburg.de

Die Pressestelle "Landeshauptstadt Magdeburg" ist Mitglied bei presse-service.de [http://www.presse-service.de/]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren. presse-service.de