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Presseinformation

07. April 2009
Kreis Steinfurt verleiht wieder den Kulturpreis
Für fast alle Bereiche des kulturellen Schaffens gedacht

Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt vergibt auch in diesem Jahr den Kulturpreis. Dieser Ehrenpreis ist mit 2500 Euro dotiert und vor allem für Menschen gedacht, die mit ihrer Arbeit besonders das Kulturleben im Kreis Steinfurt bereichern.

 

Der Preis umfasst fast alle Bereiche des kulturellen Schaffens wie Literatur, Theater, Tanz, Musik und bildende Kunst – nicht aber die Heimat- und Brauchtumspflege. Landrat Thomas Kubendorff vergibt hierfür einen speziellen Wanderpreis.

 

Der Kulturpreis des Kreises Steinfurt kann sowohl an Einzelpersonen als auch an Gruppen verliehen werden. Mit dem Preis sollen in erster Linie künstlerische Leistungen gewürdigt werden, die sich in überwiegendem Maße auf das Kulturleben im Kreis Steinfurt auswirken. Vorgeschlagen werden können zum Beispiel eine kulturelle Gesamtleistung oder in Ausnahmefällen auch ein Einzelwerk, aber keine Kulturveranstalter. Die Kulturschaffenden müssen nicht im Kreisgebiet wohnen.

 

Über die Vergabe des Kulturpreises entscheidet der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Kreises Steinfurt. Vorschläge können von Einzelpersonen oder Institutionen, aber auch von Städten und Gemeinden gemacht werden.

 

Interessierte stellen den oder die Kulturschaffenden in ihrem Vorschlag schriftlich dar und begründen, warum die Leistung gewürdigt werden soll. Sie können zudem Fotos, Dias, Ton- und Bildträger mitsenden sowie möglichst frühzeitig eventuelle Auftritts-, Veranstaltungs- und Ausstellungstermine nennen. Den Vorschlag senden sie bis Mittwoch, 20. Mai, an die Stadt- und Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem der Vorgeschlagene wohnt. Bei auswärtigen Bewerbern ist die Wohnsitzgemeinde des Vorschlagenden zuständig.

 

Die Städte und Gemeinden prüfen die Bewerbungen. Sie können Informationen hinzufügen und leiten die Unterlagen bis Montag, 22. Juni, an die Kulturverwaltung des Kreises Steinfurt im DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst zur Beratung und Entscheidung im Schul-, Kultur- und Sportausschuss weiter.

 

Bewerbungen aus den Vorjahren werden – sofern sie den Vergaberichtlinien entsprechen – in eine Vorschlagsliste für die folgenden fünf Jahre aufgenommen. Die Vorschlagenden können sie aktualisieren.

 

Die Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de.




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de