Hundebestandsaufnahme". Ziel: Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Erzielung von Mehreinnahmen, da nicht alle Hundefreunde ihre Vierbeiner angemeldet haben.
Ab dem kommenden Montag, 20. April, bis zum 30. Juni, wird daher die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH Düren im Auftrag der Stadt die Befragung von rund 30 Prozent aller Leverkusener Haushalte (23. 400) starten. Die Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
Es besteht keine Auskunftspflicht, die Befragung findet auf freiwilliger Basis statt.
Gefragt wird, ob und wie viele Hunde gehalten werden. Ebenso seit wann, nach der Rasse, Gewicht und Größe (über 20 Kilo bzw. über 40 Zentimeter). Für den ersten Hund sind pro Jahr 108 Euro zu entrichten, ab dem zweiten Hund beläuft sich der Betrag auf 216 Euro je Hund.
Wenn niemand angetroffen wird, wird ein Merkblatt mit entsprechender Information hinterlegt. Wenn ein Hund schon länger gehalten wird, ist eine Nachversteuerung bis zu vier Jahren fällig, bei Selbstanzeige aber kein Bußgeld. Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII erhalten eine Steuerermäßigung von 75 %. Für Kampfhunde gelten die normalen Steuersätze.
Rückfragen: Fachbereich Finanzen, Frau Gerlach, Telefon: 0214/4 06-21 65