Informationen für EU-Bürger zur bevorstehenden Europawahl am 7. Juni

21. April 2009. In der Stadt Kassel leben derzeit knapp 5.000 erwachsene Bürgerinnen und Bürger aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie alle können an der Europawahl am 7. Juni ihre Stimme abgeben. Dabei haben sie die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie sich im Heimatland oder hier in Kassel beteiligen wollen. Wer die Parteien im Heimatland wählen will, sollte sich mit der Botschaft oder dem jeweiligen Konsulat in Verbindung setzen. Wer in Kassel wählen möchte, muss die Aufnahme in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen.

Alle derzeit hier lebenden erwachsenen EU-Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht im Kasseler Wählerverzeichnis verzeichnet sind, wurden in den vergangenen Wochen über die erforderlichen Schritte zur Eintragung in den wichtigsten Sprache der EU informiert.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung inne haben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer als EU-Bürger in Kassel wählen will, muss einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Hierzu ist ein Formular erforderlich, dass beim Haupt- und Bürgeramt/Wahlen, Rathaus, 2. Etage, Zimmer H 208 a, oder in einem der Bürgerbüros erhältlich ist. Antragsschluss ist der 15. Mai 2009.

Für Unionsbürger, die bereits zur Europawahl 1999 oder 2004 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist kein erneuter Antrag erforderlich, es sei denn, dass sie in der Zwischenzeit ihren Wohnsitz in das Ausland verlegt hatten, jetzt aber wieder hier gemeldet sind. Deutsche Staatsbürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wahlberechtigte EU-Bürger dürfen am 7. Juni nicht nur wählen, sie dürfen auch das Ehrenamt eines Wahlhelfers ausüben. Wahlhelfer haben die Aufgabe, am Tag der Wahl Dienst in einem Wahllokal zu verrichten oder bei der Auszählung der Briefwahlstimmen im Rathaus ab 16.30 Uhr zu helfen. Für Fragen zu diesen Themen stehen die folgende Telefonnummern zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Rathausverwaltung zur Verfügung: 7 87-21 28, 7 87-21 27, 7 87-21 00 oder 7 87-21 22.

(2353 Zeichen)


Bild: Druckansicht Druckansicht

Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel

Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@stadt-kassel.de

Pressesprecher Hans-Jürgen Schweinsberg
Pressesprecherin Petra Bohnenkamp

Kassel und die Region im Internet:www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de

presse-service.de Die Pressestelle documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.