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| Pressemitteilung vom 28. April 2009 |
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Nicht jedes Altgold glänzt – Landkreis warnt vor Goldankaufsaktionen Reinhardshagen/Kreis Kassel. Die Anzeigen sind bekannt: „Zahngold und Altgold – Bar-Ankauf von Gold und Silber“. Häufig nicht bekannt ist allerdings, dass nicht alles, was sich hinter diesen Anzeigen verbirgt, mit korrekten Dingen abläuft. „Die Goldankäufer bereisen unsere Region und sind mit ihren Edelmetallbewertungsgeräten in der örtlichen Bäckerei oder im Versandhausshop präsent“, erläutert Manuel Dietrich vom Gewerbeprüfdienst des Landkreises Kassel. Die Nutzung anderer Verkaufsräume und der Ankauf von Edelmetallen ist jedoch im Reisegewerbe verboten. Dietrich: „Die Ankäufer verstoßen damit gegen die Gewerbeordnung“. Jeder, der so den alten Schmuck aus Großmutters Erbe loswerden will, ist daher beim nächstgelegenen Goldschmied mit einer festen Betriebsadresse „besser bedient“, so der Gewerbeprüfer weiter. Das Handelsverbot für Reisegewerbler schütze Kunden vor unseriösen Geschäftemachern. Der Gewerbeprüfdienst des Landkreises Kassel gehe regelmäßig gegen verbotene Tätigkeiten im Reisegewerbe vor. Zuletzt hatte ein Fall in Reinhardshagen zu einer Untersagung durch die Ordnungsbehörde geführt. „Wir sind immer für Hinweise aus der Bevölkerung dankbar, mit denen auf mögliche Ankaufsangelegenheiten im Reisegewerbe hingewiesen wird“, so Dietrich weiter. Die Werbung erfolge häufig über Postwurfsendungen, so dass die Gewerbeaufsicht kaum die Chance erhalte, auf unzulässige Ankaufsaktionen aufmerksam zu werden. Die Ansprechpartner des Gewerbeprüfdienstes des Landkreises Kassel sind in der Garnisonstraße 6 in Hofgeismar unter der Telefonnummer 05671/8001-2167 erreichbar. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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