28. April 2009

Kreis Viersen: Schwarzwildbestand muss verringert werden

Kreis Viersen

Der Schwarzwildbestand im Kreis Viersen muss reduziert, ein weiterer Anstieg der Population verhindert werden. Die Kreisjägerschaft Viersen lud jetzt alle betroffenen Revierinhaber, Jagdgenossenschaften, Ortsbauernvorsitzenden, Hegeringleiter und Behördenvertreter ein, um ein gemeinsames Konzept zu entwickeln. Die Gefahr eines Ausbruchs der Schweinepest, Unfallgefahr im Straßenverkehr und die Wildschadensituation machen entsprechende Maßnahmen notwendig. "Die Population des Schwarzwildes muss in den vergangenen zehn Jahren um das siebenfache gestiegen sein", schätzt Dr. Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Eine tatsächliche zahlenmäßige Erfassung sei nicht möglich. Geschätzt liege der derzeitige Bestand bei rund 3.500 Stück.

In Nordrhein-Westfalen wurden Anfang des Jahres mehrere Fälle von Schweinepest bei Schwarzwild festgestellt. Die Reduzierung des Schwarzwildbestandes soll ein Übergreifen auf den Hausschweinebestand verhindern. "Bei Ausbruch der Schweinepest wären im Kreis Viersen rund 223 Schweinehaltungen mit etwa 83.000 registrierten Schweinen betroffen", so Theißen. Tritt nur ein einziger Schweinepestfall bei Wildschweinen im Kreis Viersen auf, führe dies nach Einschätzung von Heinz-Josef Tölkes, Vorsitzender der Kreisbauernschaft, über Jahre hinaus zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen bis zur existentiellen Bedrohung für die Schweine haltenden Betriebe.

Im Februar 2009 hatten das Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und Bekämpfung der klassischen Schweinepest vereinbart. Das gemeinsam erarbeitete Konzept für den Kreis Viersen sieht folgende Ziele vor: "Bei der oberen Jagdbehörde wurde ein Antrag auf Schonzeitaufhebung für Überläufer gestellt", berichtet Theißen. Auch Frischlinge sollen verstärkt bejagt werden. Auf Fütterungsmaßnahmen ist grundsätzlich zu verzichten. Bei der Fütterung von Schwarzwild zur Bejagung (Kirrung) hat die untere Jagdbehörde eine großzügige Auslegung der Vorschriften zugesagt. "Um einen möglichen Seuchenschaden im Schwarzwildbestand frühzeitig zu erkennen, will der Kreis Viersen zusammen mit den Revierinhabern ein verstärktes Untersuchungs- und Überwachungsprogramm durchführen", so Theißen. Auch wird vorbeugend die Einrichtung von mehreren kleineren Wildsammelstellen für den Fall eines tatsächlichen Auftretens der Schweinepest im Kreis Viersen geplant.

Günter Baumeister, Kreisjagdberater und Vorsitzender der Kreisjägerschaft Viersen, appelliert an alle Revierinhaber, das vereinbarte Konzept anzunehmen und die Wildschweine intensiv zu bejagen, um Schäden für die Landwirtschaft abzuwenden. "Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden sollten unbedingt mit den Jagdgenossenschaften und bewirtschaftenden Landwirten abgestimmt werden", empfiehlt Baumeister.

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Theißen, Dr. Helmut

Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen Foto: Alois Müller - Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
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