Die erste Veranstaltung findet in Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Greven, Petra Freese, am Dienstag, 5. Mai, 9.30 Uhr, im Rathaus in Greven statt.
Anni Lütke Brinkhaus, Gleichstellungsbeauftragte bei der Kreisverwaltung Steinfurt, wird über die Grundlagen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Teilzeitarbeit informieren. Désirée Laskowski, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Rheine, stellt Unterstützungsmöglichkeiten der Arbeitsagentur wie Selbstinformationseinrichtungen, Beratung, Vermittlung und finanzielle Förderungen auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung dar. Die Arbeitsagentur stellt Fördermittel auch für Arbeitslose bereit, die keine Lohnersatzleistungen erhalten und auf Arbeitssuche sind. Daher ist die Veranstaltung gerade auch für diesen Personenkreis von besonderem Interesse.
Der Kreis Steinfurt ist zuständig für die Geldleistungen sowie die Integration in Arbeit für die Bezieherinnen von Arbeitslosengeld II. In der Veranstaltung informiert Katrin Pieper, Steinfurt Arbeitsförderung kommunal der Kreisverwaltung Steinfurt (STARK), darüber, welche Möglichkeiten Frauen haben, Leistungen für Qualifizierungen und berufliche Weiterbildungen zu erhalten.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter Telefon 02551 69-2116, E-Mail anni.luetke.brinkhaus@kreis-steinfurt.de oder Telefon 05971 930-451, E-Mail desiree.laskowski@arbeitsagentur.de erforderlich.