Im April haben viele Vermieter einen Fragebogen bekommen, den ein Hamburger Forschungsinstitut im Auftrag des Landkreises Leer verschickt hat. Zufällig ausgewählte Wohnungseigentümer und -verwalter wurden nach Mietpreisen befragt, um so sichere Anhaltspunkte für "angemessene Unterkunftskosten" im Rahmen von Sozialleistungen zu bekommen. In der Stadt Leer wurde mit dem Versand der Fragebogen in der vergangenen Woche begonnen. Zahlreiche Fragebögen wurden schon zurückgeschickt. Die Kreisverwaltung hofft, dass in nächster Zeit noch etliche Antworten eingehen. Denn wenn die Rückmeldungen nicht dem statistischen Mindeswert genügen, müsste eine ergänzende Befragung durchgeführt werden.
Mit einer "Mietstruktur-Analyse", die aus den gewonnenen Daten erstellt werden soll, will die Kreisverwaltung den Anforderungen des Gesetzes und der Gerichte noch besser gerecht werden. Die Behörden sind nach dem Gesetz verpflichtet, Antragstellern die angemessenen Kosten der Unterkunft zu bewilligen. Es geht dabei um die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV") und den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (beispielsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Als Maßstab für angemesse Unterkunftskosten verweisen die Gerichte regelmäßig auf das "untere örtliche Mietpreisniveau". Die Bewilligungsstellen müssen dazu die konkrete örtliche Situation auf dem Wohnungsmarkt ermitteln. Eine Grundlage dafür ist die angestrebte "Mietstruktur-Analyse". Sie ist ein rein behördeninternes Instrument und wird nicht veröffentlicht.
Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis dafür, dass es wegen der großen bearbeiteten Datenmengen leider auch zu fehlerhaften Schreiben kommen könne.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
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