04. Mai 2009. Das Land Hessen und die Stadt Kassel haben den Kooperationsvertrag zum Umgang mit städtischem Kunstbesitz aktualisiert. Es handelt sich um die erste umfassende Aktualisierung des Vertrags, der seit Januar 1971 besteht. Eva Kühne-Hörmann, Hessische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, und Thomas-Erik Junge, Bürgermeister und Kulturdezernent der Stadt Kassel, haben den Vertrag heute im Museum Schloss Wilhelmshöhe unterschrieben. Die Kooperationspartner kommen damit einen Auftrag aus dem Kulturvertrag nach, den Stadt und Land im Dezember 2007 geschlossen haben und der vorsah, den Vertrag zu den Städtischen Kunstsammlungen in der Neue Galerie zu überprüfen.
Für Staatsministerin Kühne-Hörmann unterstreicht der Vertrag einmal mehr das gute Verhältnis zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel. „Es ist im gemeinsamen Interesse, den Besuchern aus dem In- und Ausland die großartigen Kunst- und Kulturschätze angemessen zu präsentieren“, sagte die Ministerin. Bürgermeister Junge erklärte dazu, der Vertrag sei eine gute Grundlage für die weitere Zusammenarbeit zwischen der Stadt Kassel und der Museumslandschaft Hessen Kassel (mhk). Er sichere nicht nur den finanziellen Rahmen ab, sondern ermögliche auch mehr Flexibilität bei der Präsentation der Kunstwerke aus städtischem Kunstbesitz.
Der Vertrag regelt den Umgang mit städtischem Kunstbesitz durch die Museumslandschaft Hessen Kassel als Vertreterin des Landes. Wesentliche Änderungen betreffen den Neuerwerbungsetat in documenta-Jahren. Erstmals wird in dem neuen Vertrag festgeschrieben, dass Stadt und Land den Ankaufetat für documenta-Erwerbungen im documenta-Jahr um jeweils 100.000 Euro auf dann insgesamt 300.000 Euro erhöhen. Zwar wurde in der Vergangenheit bereits so verfahren, es fehlte jedoch bislang die verpflichtende schriftliche Niederlage dieser Regelung.
Etwas gelockert wurde die Frage, wo die Exponate aus städtischem Kunstbesitz gezeigt werden müssen. So lässt der Vertrag nun auch andere Ausstellungsorte der MHK neben der Neuen Galerie zu. Werke, die die Tischbein-Familie im Auftrag der Landgrafen geschaffen hat, können somit zum Beispiel im Schloss Wilhelmshöhe gezeigt werden. Damit ist der Weg frei, den Schwerpunkt der Neuen Galerie in der Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts auszubauen.
Weiterhin wurden durch den Vertrag, der ebenfalls vom kommissarischen Direktor der mhk, Ernst Wegener, unterzeichnet wurde, die bislang bestehenden Regelungen und Pflichten bestätigt. So überlässt die Stadt Kassel den städtischen Kunstbesitz dem Land Hessen als Dauerleihgabe. Die Museumslandschaft Hessen Kassel als Vertreterin des Landes verpflichtet sich, die Sammlung wissenschaftlich zu betreuen, zu vermitteln sowie Leihanfragen fachgerecht zu bearbeiten. Im Gegenzug übernimmt die Stadt Kassel eine anteilige Finanzierung der Stelle der Sammlungsleitung der Neuen Galerie und stellt pro Jahr einen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro für Neuerwerbungen der modernen und zeitgenössischen Kunst zur Verfügung. Die Entscheidung, welche Kunst angekauft wird, fällt in Absprache mit der städtischen Ankaufskommission, die vom Kulturdezernenten einberufen wird und in der Stadt, mhk, Sachverständige sowie kunstinteressierte Bürger vertreten sind.
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