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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 07.05.2009


“Dachhaie” aus Süddeutschland überführt

Iserlohn. Nach insgesamt zweieinhalb Jahren akribischer Ermittlungsarbeit konnte der Bereich Wirtschaftsdelikte der Stadt Iserlohn eine bundesweit agierende Dachdeckerfirma aus der Nähe von Stuttgart, die in großem Stil Subunternehmer mit Schwarzarbeit beauftragt hatte, überführen. Im Fachjargon werden diese auch als “Dachhaie” bezeichnet.

Als Mitte 2006 eine Anzeige wegen des Verdachts der Schwarzarbeit von einem aufmerksamen ortsansässigen Dachdeckermeister einging, konnte im Rathaus noch niemand ahnen, dass sich das eingeleitete Ermittlungsverfahren derart umfangreich und langwierig gestalten würde.

Als Folge der Anzeige wurde eine Baustellenkontrolle im Stadtgebiet durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die überprüfte Dachdeckerkolonne aus den neuen Bundesländern weder ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hatte, noch über die notwendige fachliche Qualifikation zur Ausübung des Dachdeckerhandwerks verfügte. Die angetroffene Kolonne arbeitete im Auftrag der Essener Filiale der süddeutschen Dachdeckerfirma. Dort führten die Iserlohner Ermittler zunächst Mitte 2007 mit Beschluss des Amtsgerichtes eine Durchsuchung der Geschäftsräume durch. Nach Auswertung der sichergestellten Beweismittel wurde schnell klar, dass die Firma weitere dreißig Dachdeckerkolonnen mit gewerbe- und handwerksrechtlicher Schwarzarbeit beauftragt hatte. Daher wurde erneut ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss beim Amtsgericht beantragt. Mit diesem konnte im April 2008 “der große Schlag” gegen den Auftraggeber in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Die dort sichergestellten Geschäftsunterlagen füllten drei Transportfahrzeuge der Iserlohner Ermittler.

Nach umfangreichen Auswertungen wurde gegen den Auftraggeber, der sich durch eine renommierte Anwaltssozietät vertreten ließ, wegen zahlreicher Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein Bußgeld in Höhe von 200.000 Euro rechtskräftig verhängt. Voraussetzung für diesen Abschluss war unter anderem, dass besagte Firma ihre Geschäftspraxis für die Zukunft legalisierte.

Dieser nicht ganz alltägliche Erfolg des Bereiches Wirtschaftsdelikte freut nicht nur die Ermittler selber, sondern vor allem auch die legal arbeitenden Handwerksbetriebe sowie die Vertreter von Innungen, Handwerkskammern usw. Schließlich war es den Behörden über Jahre bundesweit nicht gelungen, den Machenschaften der schwäbischen Firma Einhalt zu gebieten, geschweige denn entsprechende Sanktionen festzusetzen. Ebenso profitieren die Kunden von diesem Erfolg, da bei ihnen im Wesentlichen minderwertige Arbeiten zu stark überhöhten Preisen durchgeführt wurden. Entsprechende Reklamationen hatte die schwäbische Firma stets auf die beauftragten Schwarzarbeiter-Kolonnen abgewälzt, die jedoch weder greifbar waren noch haftbar gemacht werden konnten.

Weitere bundesweite Folgeverfahren wurden eingeleitet.



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