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Presseinformation

13. Mai 2009
Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Europawahl bis zum 17. Mai möglich
Wahlämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt halten die Vordrucke bereit

Kreis Steinfurt. Nichtdeutsche Unionsbürger und -bürgerinnen, die in Nordrhein-Westfalen leben und über 18 Jahre alt sind, können sich noch bis zum 17. Mai entscheiden, ob sie in ihrem Herkunftsland oder in Nordrhein-Westfalen wählen möchten. Wenn sie an der Europawahl am 7. Juni in Nordrhein-Westfalen teilnehmen möchten, müssen sie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihres jeweiligen Wohnortes stellen. Die Frist für den entsprechenden Antrag endet am Sonntag, 17. Mai. Die Wahlämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt halten die Vordrucke hierfür bereit. Sie sind auch im Internet unter www.bundeswahlleiter.de in der Rubrik „Service für Unionsbürger“ abrufbar. Wer bereits 2004 an der Europawahl in Deutschland teilgenommen hat und seither hier lebt, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.

 

In Nordrhein-Westfalen leben rund 550.000 Unionsbürgerinnen und -bürger über 18 Jahre, davon etwa 257.000 Frauen. Den größten Anteil stellen die italienischen Staatsangehörigen mit etwa 112.600 Personen, gefolgt von rund 102.000 polnischen und 81.000 griechischen Staatsbürgerinnen und -bürgern. Etwa 25.500 Personen gehören den Geburtsjahrgängen 1987 bis 1991 an, die damit erstmals an einer Europawahl teilnehmen dürfen.

 

Zu den EU-Mitgliedstaaten gehören neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

 

Umfangreiche und aktuelle Informationen zur Europawahl 2009 in Nordrhein-Westfalen gibt es unter www.im.nrw.de/europawahl2009.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de