20. Mai 2009. Um die sechs- bis zehnjährigen sehbehinderten Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Kassel weiterhin wohnortnah zu fördern, soll das Schulangebot für die Sehbehinderten-Unterstufe der Wilhelm-Lückert-Schule erhalten bleiben, solange ein Bedarf besteht und die Schülerzahlen beständig sind. Diesen Beschluss hat der Magistrat jetzt gefasst und an die Stadtverordnetenversammlung zur Beratung geleitet.
Wie die Stadträtin Anne Janz dazu erläuterte, sollen den Kindern lange Fahrtzeiten erspart und damit dem Elternwille entsprochen werden. Zur Zeit werden in der Sehbehinderten-Unterstufe der Wilhelm-Lückert-Schule zwölf Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Kassel in zwei Klassen beschult.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel hatte im Juli 2006 den Beitritt der Stadt Kassel zur „Vereinbarung zur schulischen Versorgung sehbehinderter Kinder in Hessen bis zum Abschluss der Mittelstufe“ beschlossen. Ziel war damals die Übernahme der Schulträgerschaft des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) für alle sehbehinderten Kinder und Jugendlichen in Hessen. Die Schule für Sehbehinderte an der Wilhelm-Lückert-Schule sollte danach auslaufen. So werden in Kassel zur Zeit nur noch die Schülerinnen und Schüler der Sehbehinderten-Unterstufe beschult. Ab dem Schuljahr 2009/2010 sollten dann alle sehbehinderten Kinder und Jugendlichen aus der Stadt und dem Landkreis Kassel die Hermann-Schafft-Schule in Homberg/Efze besuchen.
Wie Stadträtin Anne Janz erklärte, hätten sich seit dem Abschluss der Vereinbarung die Schulleitung, Elternvertreter und Lehrkräfte vehement für einen Fortbestand der Sehbehinderten-Unterstufe an der Wilhelm-Lückert-Schule eingesetzt. Auch der Landeswohlfahrtsverband sehe den Elternwille als vorrangig an und habe sich dafür ausgesprochen, die Sehbehinderten-Unterstufe in Kassel zu belassen. Ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung des LWV liege bereits vor. Ebenso befürworte das Staatliche Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel den Verbleib der Sehbehinderten-Unterstufe in der Trägerschaft der Stadt Kassel ausdrücklich.
„Da die Wilhelm-Lückert-Schule räumlich sehr beengt ist, kann die Sehbehinderten-Unterstufe jedoch nur dann in Kassel bleiben, wenn anderweitig eine räumliche Entlastung erfolgt“, sagte Stadträtin Janz. Alle Beteiligten haben sich daher darauf verständigt, die Sehbehinderten-Unterstufe in Kassel zu belassen, wenn der Landkreis Kassel entsprechend einem zu erwartenden Mehrbedarf in der Region Sprachheilklassen an unterschiedlichen Standort einrichtet.
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