22. Mai 2009. Als „juristisch unhaltbar“ hat jetzt ein Pressesprecher der Stadt die Behauptung von Gerd Michael Brach bezeichnet, der Fuldauferweg sei nicht rechtsstaatlich, weil man gegen ihn nicht klagen könne. Das deutsche Rechtssystem verlange als Voraussetzung einer Klage grundsätzlich, dass die Entscheidung einer öffentlichen Institution die rechtlichen Belange des Betroffenen beeinträchtige. Ohne diese Einschränkung könne jeder gegen alles klagen und den Staat letztlich handlungsunfähig machen. Der Bau des Weges auf dem von der Stadt erworbenen Grundstück greife aber nicht in die geschützten Rechte der Vereine ein und sei im Übrigen durch das Regierungspräsidium geprüft und genehmigt worden.
Auch die Forderung nach einem Bebauungsplan, so der Stadtsprecher, „geht an der Sache vorbei“. Es sei völlig unverhältnismäßig, für den Bau eines 2,50 Meter breiten Fußweges einen Bebauungsplan zu verlangen. Wenn dies in der Stadt zum allgemeinen Maßstab erhoben werde, müsse man Heerscharen von Planern beschäftigen und könne im Ergebnis kein Projekt mehr zeitnah realisieren. Dies sei wohl auch der eigentliche Grund, müsse man annehmen, warum der pensionierte Rechtsanwalt die Aufstellung eines Bebauungsplanes fordere. Er wolle damit in Wahrheit nur den Bau des Uferweges verhindern bzw. wenigstens aber um Jahre verzögern.
Zurückgewiesen hat die Stadt auch die Unterstellung Brachs, die Stadt setze die Vereine unter Druck.
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