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Gertrud Wieging erneut Schiedsfrau

Borken - 27. Mai 2009. In einer kleinen Feierstunde wurde Gertrud Wieging von Bürgermeister Rolf Lührmann und Amtsgerichtsdirektor Heinrich Döring erneut in das Amt der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk I (Borken) eingeführt.

Die Amtszeit von Wieging war Ende März abgelaufen und der Rat hatte im Februar einstimmig die „Wiederwahl“ von Wieging beschlossen. Gleichzeitig wurde die erfahrende Schiedsfrau als stellvertretende Schiedsamtsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Weseke/Borkenwirthe/Burlo) gewählt. Auch diese Funktion hatte Wieging bereits inne.

Bei der Feierstunde lobte der Chef des Amtsgerichts Borken Heinrich Döring das besondere Engagement der „alten und neuen Schiedsfrau“ für den Bezirk Borken. „Frau Wieging übt ihr Amt in hervorragender Weise aus. Ihr ehrenamtliches Engagement geht weit über das erforderliche Maß hinaus.“, so Döring. Wieging ist neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Schiedsfrau in Borken auch als Vorstandsmitglied im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – Landesbezirk Münster – aktiv.

Info:

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Meistens findet die Schlichtungsverhandlung in ihrer Privatwohnung statt. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zu zuhören und auf ihr Vor bringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung da für, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt: In den sogenannten Privatklagesachen. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur dann erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige – z. B. wegen einer „dummen Gans“ oder einer ausgerutschten Hand – erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung statt findet, ist das Schiedsamt. Solche Privatklagendelikte sind: Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Vollrausch, wenn die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de

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Bürgermeister Rolf Lührmann, Schiedsfrau Gertrud Wieging und Amtsgerichtsdirektor Heinrich Döring



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