08. Juni 2009. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am heutigen Montag, 8. Juni, eine Anpassung der Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) und in der Sozialhilfe beziehungsweise in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 1. Juni 2009 beschlossen. Mit den sogenannten Regelleistungen und den Kosten der Unterkunft - Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten - wird der Lebensunterhalt der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II; Sozialgeld) von der Arbeitsförderung Kassel-Stadt (AFK) sowie der Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vom Sozialamt sichergestellt.
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld werden aus Bundesmitteln finanziert. Die Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und vor allem die Kosten der Unterkunft für alle von Transferleistungen trägt die Stadt Kassel. Das waren für alle kommunalen Leistungen zum Lebensunterhalt in 2008 rund 56 Millionen Euro. Davon zahlte die Stadt Kassel für die Kosten der Unterkunft (Grundmieten/Betriebskosten/Heizkosten) für die langzeitarbeitslosen Hilfebedürftigen und Sozialhilfeempfänger in 2008 zusammen rund 43,7 Millionen Euro.
„Wegen der Veränderungen im Wohnungsmarkt, der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit und Absenkung der Energiepreise war eine Anpassung der Kosten der Unterkunft notwendig“, informierte jetzt Stadtkämmerer Dr. Barthel. Die Stadt Kassel habe den lokalen Wohnungsmarkt im unteren Preissegment und die Kosten genau geprüft. Nach den gesetzlichen Regelungen sind die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung zu übernehmen, soweit diese angemessen sind. Mit der Anpassung werde der Maßstab für die Prüfung der Angemessenheit neu justiert.
Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel erklärte: „Mit den neuen Beträgen können die Empfänger von Leistungen für den Lebensunterhalt selbständig den Wohnraum anmieten, den sie brauchen und der bezahlbar ist.“ Auch Bürgerinnen und Bürger mit geringem Erwerbseinkommen ohne Anspruch auf Transferleistungen würden nur Wohnungen mieten, die sie sich leisten können.
Die Stadtverordnentenversammlung hat die neuen Regelungen für die Grundmieten und Betriebskosten am 8.Juni mit Wirkung ab 1. Juni 2009 beschlossen. Die Anpassung der Leistungen für Heizkosten gilt ebenfalls ab 1. Juni 2009.
Verändert haben sich neben den Energiepreisen die Wohnungsgrößen, die bei der Berechnung der Grundmiete zu Grunde gelegt werden.
Neue Wohnungsgrößen, veränderte Betriebskosten
Aufgrund der Rechtsprechung war die Veränderung der angemessenen Wohnungsgrößen notwendig. Basis sind die Hessischen Wohnungsbaurichtlinien
Die neuen, durchweg größeren Wohnflächen führen bei den Ein- und Drei-Personenhaushalten zu einer Erhöhung der Leistungen für die Unterkunftskosten. Für Ein-Personenhaushalte, die mit 51 Prozent die größte Gruppe in der Stadt Kassel bilden, bedeutet das pro Monat 22 Euro mehr für Grundmiete und Betriebskosten (ohne Heizkosten). Die Mehrkosten betragen für die Stadt Kassel rund 1,2 Millionen Euro im Jahr.
Stark gesunkene Heizkosten In den vergangenen Jahren sind die Energiekosten enorm angestiegen. Aktuell lässt sich ein deutliches Absinken verzeichnen – zum April 2009 bei Versorgung mit Gas um mehr als 20 Prozent! Das bedeutet für die Haushalte geringere Aufwendungen.
Dazu erläuterte Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel: „In den vergangenen Jahren sind die Heizkosten immer wieder gestiegen, wir haben unsere Leistungen entsprechend angepasst und mehr gezahlt. Jetzt mussten wir reagieren und auch die Leistungen für Heizkosten ab 1. Juni 2009 absenken.“ Die Entspannung auf dem Energiemarkt bedeute für die Stadt Kassel eine Entlastung um rund eine Million Euro im Jahr.
Auswirkungen für die betroffenen Haushalte
Die Änderungen bei Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten greifen bei Neuanträgen bei der Arbeitsförderung Kassel-Stadt/AFK und dem Sozialamt ab dem 1. Juni 2009. Sie wirken sich je nach Haushaltsgröße unterschiedlich aus Für Haushalte ab vier Personen werden die Beträge für Grundmiete und Betriebskosten (ohne Heizkosten) gesenkt.
Für Haushalte, die schon vor dem 1. Juni 2009 Transferleistungen bezogen haben, gilt eine Besitzstandswahrung Sie erhalten bei Grundmiete und Betriebskosten die bisherigen, höheren Beträge.
Die Heizkosten werden entsprechend der Entwicklung der Energiekosten abgesenkt. Dazu Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel: „Ich empfehle allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern: Geben Sie die Absenkung bei den Heizkosten weiter und senken Sie so bald wie möglich Ihre monatlichen Vorauszahlungen. Damit verschaffen Sie Ihrer Haushaltskasse etwas Luft.“ Wenn die Heizkosten wieder steigen sollten, würden die Beträge selbstverständlich schnell entsprechend erhöht.
Ausnahmen bei Wohnfläche und Heizkosten
In begründeten Ausnahmefällen ist die Anmietung einer Wohnung mit einer größeren Wohnfläche möglich - beispielsweise bei einer Behinderung. Die Kostenregelung muss mit der AFK bzw. dem Sozialamt vor Anmietung abgestimmt werden.
Wenn am Ende der Heizperiode eine Nachforderung auf dem Tisch liegt, erfolgt eine Prüfung durch einen unabhängigen Energieberater. Wenn die höheren Heizkosten nicht auf unwirtschaftliches Heizverhalten, sondern beispielsweise auf unzureichende Wärmedämmung zurückzuführen sind, können sie im Einzelfall einmalig übernommen werden.
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