10. Juni 2009

Weiterbildungskolleg Kreis Viersen: Zugang zum Zweiten Bildungsweg wird leichter

Kreis Viersen

Ab dem kommenden Schuljahr werden die Aufnahmebedingungen für das Weiterbildungskolleg (Abendgymnasium) von der Landregierung Nordrhein-Westfalen erleichtert. Musste man bisher mindestens 19 Jahre alt und in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein, können Interessenten jetzt schon mit 18 Jahren aufgenommen werden, wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können. Angerechnet wird auch eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit, Wehr- und Zivildienst sowie die Führung eines Familienhaushalts.

Für das Wintersemester sind noch Anmeldungen möglich. Der Unterricht wird in den Schulorten Viersen-Dülken und Mönchengladbach an vier Vormittagen angeboten. An den Schulorten Kempen, Viersen-Dülken und Krefeld findet der Unterricht an vier Abenden statt. Auch besteht am Weiterbildungskolleg des Kreises Viersen die Möglichkeit, den Abi-Online-Kurs zu belegen. Unterricht und Lernmethoden sind auf das Lernen Erwachsener abgestimmt. Weitere Auskünfte erteilt das Schulsekretariat unter 02162 – 51951.

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Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
Pressesprecher
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