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Presseinformation

15. Juni 2009
Kreis Steinfurt bittet um frühzeitige BAföG-Beantragung
Es haben mehr Auszubildende Anspruch auf die Förderung

Kreis Steinfurt. Mit dem Schuljahr 2009/2010 beginnt für viele Schülerinnen und Schüler ein neuer Abschnitt ihrer Ausbildung. Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Steinfurt bittet wie in jedem Jahr um frühzeitige Beantragung des BAföG.

 

Die deutliche Anhebung aller Bedarfssätze und Freibeträge bereits zum vergangenen Schuljahr hat eine spürbare Verbesserung für alle Berechtigten mit sich gebracht: Die Bedarfssätze sind um zehn Prozent gestiegen, die Freibeträge vom Einkommen der Auszubildenden, ihrer Ehegatten und Eltern jeweils um acht Prozent. Der Förderungshöchstsatz beträgt zur Zeit 643 Euro.

 

„Die umfassendste Erhöhung seit Bestehen des BAföG hat sich bereits für viele positiv ausgewirkt“, erklärt Hans-Jürgen Kösters, beim Kreis Steinfurt als Sachgebietsleiter für das BAföG zuständig. Seit dem vergangenen Schuljahr gilt auch, dass ein Nebenverdienst der Auszubildenden bis zu 400 Euro brutto anrechnungsfrei bleibt und nicht zu einer Kürzung der Ausbildungsförderung führt.

 

Auszubildende mit Kindern werden durch einen Kinderbetreuungszuschlag unterstützt. Dieser wird zusätzlich zum Grundbedarf berücksichtigt und beträgt monatlich 113 Euro für das erste Kind und 85 Euro für jedes weitere Kind.

 

Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind zahlreiche schulische Ausbildungen ab der Klasse 10 förderungsfähig (die gymnasiale Oberstufe jedoch in der Regel nicht). Nicht förderungsfähig sind betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Übrigens muss das BAföG an Schülerinnen und Schüler als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden.

 

Wenn die Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, hängt die Höhe der Leistung wesentlich vom Einkommen der Eltern ab. Dabei spielen der Familienstand und die Anzahl der Kinder eine entscheidende Rolle. Maßgebend für Anträge im Jahr 2009 ist das Elterneinkommen des Jahres 2007.

 

Unter Umständen kann BAföG auch „elternunabhängig“ gewährt werden, falls vorher bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und/oder eine längere Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.

 

Wie erwartet haben durch die Neuerungen noch mehr Auszubildende einen Anspruch auf Förderung erhalten. Deshalb sollten sich Schülerinnen und Schüler nicht scheuen, schon jetzt einen Antrag zu stellen. Nach den Ferien sind längere Bearbeitungszeiten leider unumgänglich.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Ausbildungsförderung sind in der Kreisverwaltung in Tecklenburg, Landrat-Schultz-Straße 1 unter Telefon 05482/70–3511 bis 70–3518 zu erreichen und beraten Interessierte gerne persönlich oder telefonisch. Weitere Information gibt es auch im Internet auf den Seiten des Kreises: www.kreis-steinfurt.de oder unter www.bafoeg.bmbf.de.

 




Herausgeber:
Kreis Steinfurt, Stabsstelle Landrat; Pressesprecherin: Kirsten Weßling; Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon: 02551-692160, Telefax: 02551-692100; www.kreis-steinfurt.de, kirsten.wessling@kreis-steinfurt.de