Bereich „Hilfe zur Erziehung“ am 30. Juni geschlossen
24.06.2009 | Herten
Schulung Kinderschutz und Familienrecht
Ab dem 1. September treten neue Gesetze zum Thema Kinderschutz und Familienrecht in Kraft. Wichtigste Neuregelung: Landen Familienstreitigkeiten vor Gericht bekommen Kinder in Zukunft mehr Mitwirkungsrecht. Für die Fachleute im Jugendamt bedeutet das viele neue Regelungen. Am Dienstag, 30. Juni, nehmen die Sozialpädagogen des Hertener Jugendamts darum an einer ganztägigen Schulung zum Thema teil.
In dieser Zeit wird der Bereich „Hilfe zur Erziehung“ geschlossen sein. Wie auch sonst üblich, ist eine Notfallbesetzung gewährleistet.
An der Tagung in Recklinghausen nehmen die Bezirkssozialarbeiter und Mitarbeiter der Pflegekinderdienststellen teil. Referentin ist Helga Oberloskamp. Sie ist Juristin und Professorin für Zivilrecht mit den Schwerpunkten Familien- und Jugendrecht.
Von ihr werden die Schulungsteilnehmer über die neuen Gesetze informiert. Eine der wichtigen Neuerungen wird die Rolle des Verfahrensbeistands sein. Kinder werden in schwierigen Fällen von einem Beistand unterstützt, der sich auf Anordnung des Gerichts aktiv in das Verfahren einbringt. Dies war bislang nicht möglich. Kinder, die über 14 Jahren alt sind, können sich künftig zur Durchsetzung ihrer Rechte sogar selbst vertreten.
Ebenfalls neu ist die Beteiligung von Pflegeeltern am Verfahren. Wohnen die Pflegekinder schon seit längerer Zeit bei ihnen, können sie in Gerichtsverfahren hinzugezogen werden.
Pressekontakt: Anne Schwierz Telefon: 0 23 66 / 303 180 E-Mail: a.schwierz@herten.de



