Kreis Steinfurt. Hartz IV- und Sozialhilfe-Empfänger bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. Aufgrund der Erhöhung des Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen auch die Regelleistungen im SGB II (Arbeitslosengeld II) und im SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).
Die monatliche Regelleistung für Alleinstehende und Alleinerziehende (sogenannte Eckregelleistung) beträgt nunmehr 359 € (alt: 351 €), für volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft jeweils 323 € (alt: 316 €). Kinder im Alter bis fünf Jahre erhalten wie bisher 60 Prozent der Eckregelleistung und damit 215 € (alt: 211 €). Neu ist, dass die Regelleistung für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren von bisher 60 auf 70 Prozent der Eckregelleistung angehoben wird und so zukünftig 251 € beträgt (alt: 211 €).
Die Regelleistung für Kinder im Alter von 14 Jahren und für sonstige erwerbsfähige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich auf 287 € (alt: 281 €).
Der Kreis Steinfurt weist darauf hin, dass ein Antrag auf Auszahlung der höheren Regelleistung für Leistungsempfänger im Kreis Steinfurt nicht erforderlich ist. Bei laufenden Bewilligungen werden die Auszahlungsbeträge zum 1. Juli automatisch angepasst.
Für Rückfragen stehen die Ansprechpartner in den Sozialämtern bzw. Fachbereichen Grundsicherung für Arbeitsuchende bei den Städten und Gemeinden sowie beim Kreis Steinfurt, Telefon 02551/69 - 2432 bis 2436, zur Verfügung.