07. Juli 2009. Zur Stützung der Konjunktur und einer wirkungsvollen Umsetzung der Sonderinvestitionsprogramme des Bundes und des Landes Hessen hat jetzt der Magistrat beschlossen, Regelungen des sogenannten Vergabebeschleunigungserlasses 2009 auch für Vorhaben und Beschaffungsmaßnahmen außerhalb der Sonderkonjunkturprogramme anzuwenden. Damit, so Oberbürgermeister Bertram Hilgen im städtischen Pressedienst, folge man einer Empfehlung des Landes Hessen.
Mit dem Erlass seien die Freigrenzen für eine Abweichung vom Grundsatz der „Öffentlichen Ausschreibung“ deutlich ausgeweitet und deren Anwendung für die Maßnahmen der Sonderinvestitionsprogramme verbindlich vorgeschrieben worden. Nach dem Magistratsbeschluss können jetzt Bauleistungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bis zu einer Million Euro je Fachlos beziehungsweise bei einer freihändigen Vergabe bis zu 100.000 Euro je Fachlos vergeben werden. Bei Lieferungen und Leistungen sei eine beschränkte Ausschreibung bei Summen unter 206.000 Euro je Auftrag möglich, die freihändige Vergabe bei einer Summer bis zu 100.000 Euro je Auftrag, so der Oberbürgermeister weiter. Die Regelung sei befristet bis längstens zum 31. Dezember 2011. Sie eröffne den Ämtern der Stadtverwaltung einen einheitlichen Handlungsrahmen, um zügig im Sinne der heimischen Wirtschaft beziehungsweise des heimischen Handwerks handeln zu können, unterstrich der Oberbürgermeister abschließend.
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