08. Juli 2009. Gleich drei Beschlüsse zum Thema städtische Kindertagesstätten hat jetzt der Magistrat in seiner jüngsten Sitzung gefasst. Wie Stadträtin Anne Janz im städtischen Pressedienst mitteilte, sollen danach zum neuen Kindergartenjahr ab August 2009 je eine neue Kindergartengruppe in den städtischen Kindertagesstätten Kinderhaus Landaustraße und Niederzwehren, Leimbornstraße 28, eingerichtet werden. Damit reagiere der Magistrat auf die verstärkte Nachfrage von Eltern nach Kindergartenplätzen in den Bereichen Mitte/Süd/Auefeld und Niederzwehren.
„Die Einrichtung dieser neuen Gruppen ist erforderlich geworden, weil in den vergangenen Jahren durch den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige immer dann das Angebot an Kindergartenplätzen verringert werden musste, wenn eine Kindergartengruppe zum Beispiel in eine alterserweiterte Gruppe für unter und über Dreijährige umgewandelt worden ist“, erklärte Anne Janz. Mit der Errichtung der neuen Kindergartengruppen könne die Nachfrage nach Plätzen abgedeckt werden.
Ferner empfahl der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung, die Betreuungs- und Tarifordnung (BTO-Kitas) für die Inanspruchnahme von Angeboten der Tagesbetreuung in den städtischen Kindertagesstätten zu ändern. Danach, so die Stadträtin, werde die Übernahme von Kita-Entgelten für Eltern, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation einen Anspruch darauf haben, ab August 2009 nicht mehr nur für sechs, sondern für zwölf Monate bewilligt. Außerdem werde rechtzeitig vorher der entgeltfreie Verpflegungsmonat im Kindergartenjahr festgelegt und die Verpflegungssituation für bedürftige Kinder in den Kitas verbessert. Die Änderung der „BTO-Kitas“ solle rückwirkend zum 1. August in Kraft treten.
Eine Betreuungs- und Tarifordnung Kindertagespflege, die jetzt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorlegt, solle zum 1. Oktober in Kraft treten. Mit dieser BTO für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege durch die Tagesmütter und Tagesväter in der Stadt Kassel werde der Rahmen für die Kindertagespflege entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgesteckt. Damit würden die Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen ebenso geregelt wie die Zahlungen von Kostenbeiträgen der Eltern, die ihre Kinder von Kindertagespflegepersonen betreuen ließen. Die Betreuungsplätze in Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern, so die Jugenddezernentin weiter, stünden grundsätzlich nur den unter Dreijährigen zur Verfügung. Kinder über drei Jahren können dann in Kindertagespflege betreut werden, wenn zum Beispiel kein passender Betreuungsplatz zur Verfügung stehe.
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