08. Juli 2009. Die Stadt Kassel hat jetzt Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel zum Ausbau des Ratio-Einkaufzentrums eingelegt. Das Gericht hatte mit Beschluss vom 25. Juni den Antrag der Stadt Kassel auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Eilverfahren gegen das Bauvorhaben Ratio in Baunatal-Hertingshausen abgelehnt.
Wie Oberbürgermeister Bertram Hilgen im städtischen Pressedienst erläuterte, habe sich die Stadt Kassel entschlossen, weiterhin alle Möglichkeiten des Rechtswegs auszuschöpfen, um der Erweiterung des Ratio SB Warenhauses in Baunatal Hertingshausen zu einer Shopping-Mall mit insgesamt über 28.000 m² Verkaufsfläche entgegenzutreten. „Die Stadt ist in der Pflicht, die Interessen des Kasseler Handels mit allen rechtlichen Mitteln zu wahren“, sagte er. Schließlich seien durch den geplanten Ratio-Ausbau vor den Toren Kassels und die Erweiterung der Warensortimente erhebliche negative Auswirkungen auf den Einzelhandel, insbesondere in der Kasseler Innenstadt, zu befürchten. Ziel der Stadt Kassel sei es, ausgeglichene und langfristig tragfähige Versorgungsstrukturen zu gewährleisten, insbesondere für Menschen, die kein Auto zur Verfügung haben oder auf Einkaufsmöglichkeiten nahe ihrer Wohnung angewiesen sind.
Ziel des Eilverfahrens sei es jetzt, weiterhin den aufschiebenden Rechtsschutz gegen die bereits vom Landkreis Kassel erteilte Baugenehmigung für den Ratio-Ausbau zu erhalten. Gegen die Baugenehmigung selbst habe die Stadt Kassel Widerspruch beim Landkreis Kassel eingelegt. Ferner werde beim Verwaltungsgericht Kassel ein Verfahren gegen den im Juni 2006 vom Landkreis Kassel erteilten positiven Bauvorbescheid für den Umbau und die Erweiterung des Einkaufszentrums Ratio geführt, das aber hinsichtlich des Bauvorhabens keine aufschiebende Wirkung habe.
Die Stadt Kassel beruft sich darauf, dass die Erweiterungsplanungen für den Ratiomarkt dem Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan widersprechen. Eine Einzelhandelszentrierung mit über 20.000 m² Verkaufsfläche, in der die gleichen Warensortimente wie in der Kasseler Innenstadt angeboten werden, gefährde die Interessen der Geschäfte im Oberzentrum. Zudem habe die Stadt Baunatal einen alten Bebauungsplan nicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst, obwohl diese nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und es eine eindeutige Aufforderung des Regierungspräsidenten gegeben habe.
Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@stadt-kassel.de
Pressesprecher Hans-Jürgen Schweinsberg
Pressesprecherin Petra Bohnenkamp
Kassel und die Region im Internet:www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de
Die Pressestelle documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.