Landeshauptstadt Magdeburg sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter
Magdeburg.
Gegenwärtig wird von der Verwaltung der Landeshauptstadt die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg aufgestellt. Magdeburg kommt damit einer gesetzlichen Verpflichtung nach. Die Amtszeit der zur Zeit amtierenden ehrenamtlichen Richter (Schöffen) am Verwaltungsgericht Magdeburg endet am 31. Dezember 2009. Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, sich als Kandidaten für das Schöffenamt zur Verfügung zu stellen.
Bei dem Amt des ehrenamtlichen Richters handelt es sich um ein Ehrenamt, das mit wenigen Ausnahmen jeder und jede Deutsche ab 25 Jahre ausüben kann. Die ehrenamtlichen Richter - die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen, nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
Die in Magdeburg zu wählenden ehrenamtlichen Richter sollen ihren Wohnsitz in der Stadt haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein.
Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungsgericht darf von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sowie von Beamten und Angestellten öffentlich rechtlicher Körperschaften nicht ausgeübt werden. Außerdem sind einige Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte und Notare, von der Berufung ins ehrenamtliche Richterverhältnis am Verwaltungsgericht ausgeschlossen. Die ehrenamtlichen Richter werden an ihren Einsatztagen von der Arbeit freigestellt und erhalten ihren Verdienstausfall ersetzt. Zudem sind Regelungen getroffen, dass sie voraussichtlich zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden.
Bereitschaftserklärungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, werden ab sofort vom Amt für Statistik (Wahlamt) entgegengenommen. Das Amt befindet sich in der Julius-Bremer-Straße 10 in der 5. Etage. Es ist telefonisch unter 540 2808 oder 2285 und per Fax unter 540 2807 zu erreichen.
|