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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.07.2009
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Jugendämter werden aktiv bei Gesundheitsfürsorge für Kinder Leider nutzen längst nicht mehr alle Eltern die kostenlosen U-Untersuchungen für ihre Kinder. Mit der "Landesverordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen" (kurz: UTeilnahmeDatVO) hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen daraus Konsequenzen gezogen. Ziel der Verordnung, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ist es, die Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen und den Kinderschutz zu verbessern. Eltern werden erinnert: Stadt und Kreis weisen darauf hin, dass zukünftig Eltern, die nicht oder nicht rechtzeitig mit ihren Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen U5 - U9 teilnehmen, vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit angeschrieben werden. Sollte auch nach dieser Erinnerung ein Arztbesuch ausbleiben, werden die örtlichen Jugendämter informiert, die dann Kontakt mit den Eltern aufnehmen. Laut der Landesverordnung ist es Aufgabe der Jugendämter, zu prüfen, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Jugendämter fragen dann nach den Gründen für die versäumte Untersuchung, bieten den Eltern bei Bedarf Beratung und Hilfe an und lenken den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder. In Iserlohn steht zu dieser Thematik Helmut Breyer beim Jugendamt der Stadt unter Telefon 02371 / 217-2156 gerne für Fragen und Informationen zur Verfügung. |
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