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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 17.07.2009


Jugendämter werden aktiv bei Gesundheitsfürsorge für Kinder

Iserlohn. Jedes Kind in NRW hat Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Insgesamt gibt es zehn Früherkennungsuntersuchungen: Von der U1 direkt nach der Geburt bis zur U9 im Alter von sechs Jahren und dann noch einmal die J1 für die zwölf- bis vierzehnjährigen Kinder. Bei jeder dieser Untersuchungen stellt die Ärztin oder der Arzt fest, ob sich das Kind dem Alter entsprechend entwickelt, beispielsweise, ob alle Organe im Körper funktionieren und wie die Beweglichkeit und die Sprache ausgebildet sind. Im Regelfall dauert die Untersuchung nicht länger als eine halbe Stunde.

Leider nutzen längst nicht mehr alle Eltern die kostenlosen U-Untersuchungen für ihre Kinder. Mit der "Landesverordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen" (kurz: UTeilnahmeDatVO) hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen daraus Konsequenzen gezogen. Ziel der Verordnung, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, ist es, die Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen zu erhöhen und den Kinderschutz zu verbessern.

Eltern werden erinnert:
Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung teilgenommen hat, ist die Ärztin oder der Arzt verpflichtet, eine Bestätigung an das Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit (LIGA) zu senden. Diese Meldung an das LIGA erfolgt nach der neuen Verordnung erst ab der U5, dann ist das Kind fünfeinhalb Monate alt.

Stadt und Kreis weisen darauf hin, dass zukünftig Eltern, die nicht oder nicht rechtzeitig mit ihren Kindern an den Vorsorgeuntersuchungen U5 - U9 teilnehmen, vom Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit angeschrieben werden. Sollte auch nach dieser Erinnerung ein Arztbesuch ausbleiben, werden die örtlichen Jugendämter informiert, die dann Kontakt mit den Eltern aufnehmen. Laut der Landesverordnung ist es Aufgabe der Jugendämter, zu prüfen, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die Jugendämter fragen dann nach den Gründen für die versäumte Untersuchung, bieten den Eltern bei Bedarf Beratung und Hilfe an und lenken den Blick auf die Bedürfnisse der Kinder.

In Iserlohn steht zu dieser Thematik Helmut Breyer beim Jugendamt der Stadt unter Telefon 02371 / 217-2156 gerne für Fragen und Informationen zur Verfügung.



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