Neue EU-Richtlinie zur Berufskraftfahrerqualifikation
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22. Juli 2009
Hochsauerlandkreis.
Das Straßenverkehrsamt des Hochsauerlandkreises weist auf die neue EU-Richtlinie zur Berufskraftfahrerqualifikation hin, nach der ab dem 10. September alle LKW-Fahrer neben ihrer Fahrerlaubnis zusätzlich entweder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder eine Grundqualifikation durch eine Prüfung der Industrie- und Handelskammer nachweisen müssen. Diese neue Vorschrift gilt allerdings nicht für LKW-Fahrer, die am 10. September bereits im Besitz einer gültigen LKW-Fahrerlaubnis sind.
Alle LKW-Fahrer, die als Berufskraftfahrer unterwegs sind, sollten deshalb darauf achten, den fünfjährigen Verlängerungstermin für den LKW-Führerschein nicht zu versäumen. Wer die Verlängerung vergisst und einen neuen Führerschein erteilt bekommt, verliert den Bestandsschutz. Erst nach dem Bestehen einer Prüfung vor der IHK dürfen diese Fahrer wieder für ihren Arbeitgeber im gewerblichen Verkehr tätig sein. Gleichzeitig sollten alle Spediteure und Transportunternehmer ihre Mitarbeiter bei dieser für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen Angelegenheit unterstützen, damit niemand durch Nachlässigkeit seine berufliche Existenz vorübergehend aufs Spiel setzt.
Ziel der Regelung ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. Diese soll dadurch erreicht werden, dass ein System aus Grundqualifikation und Weiterbildungen für Kraftfahrer im Bereich des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs geschaffen wird. Für Busfahrer gilt die Richtlinie bereits seit einem Jahr.
Weitere Informationen sind bei den Führerscheinstellen in den Kreishäusern Arnsberg (Telefon 02931/94-4060), Brilon (Telefon 02961/94-3060) und Meschede (Telefon 0291/94-1060) erhältlich.
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