24. Juli 2009

Kreis Viersen: Anmeldung zur zweiten Fischerprüfung

Kreis Viersen

Ohne gültigen Fischereischein darf in Deutschland niemand eine Angel auslegen und fischen. Wer einen Fischereischein erhalten möchte, muss vor der unteren Fischereibehörde eine Prüfung ablegen. Die zweite Fischerprüfung 2009 im Kreis Viersen findet am Dienstag, 13. Oktober 2009, statt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen spätestens am Freitag, 11. September 2009, bei der Kreisverwaltung, Untere Fischereibehörde, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen, eingereicht werden. Das Mindestalter für Prüflinge beträgt 13 Jahre. Für die Prüfung wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Der genau Prüftermin wird den Teilnehmern nach der Anmeldung mitgeteilt.

Einen Vorbereitungslehrgang für die Fischerprüfung führt der Rheinische Fischereiverband Nordrhein e.V. Bonn durch. Ansprechpartner sind Reiner Gube unter der Telefonnummer 02161-4986385 oder Alfred Giesen, Telefon 02162-56919.

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Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
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