29. Juli 2009. Drei – zwei – eins – meins: Fast jeder kennt ein Online-Aktionshaus. Verloren – gefunden – und jetzt meins: Auch das Fundbüro Kassel nutzt jetzt das Internet.
Nicht abgeholte Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, hat das Fundbüro bisher in öffentlichen Versteigerungen und Verkäufen verwertet. Bereits seit Anfang 2000 werden zuvor Listen der Fundsachen auf der Website der Stadt Kassel ins Internet gestellt. Wer etwas verloren hat, kann sich hier darüber informieren, ob sein verlorener Gegenstand im Fundbüro abgegeben wurde.
Wie Lothar Pflüger, Abteilungsleiter im Ordnungsamt Kassel, jetzt mitteilte, werden die Fundsachen seit dem 13. Juli 2009 nicht nur im Internet veröffentlicht, sondern auch versteigert. Das Amt nutzt die Internet-Plattform www.loprio.de. Loprio steht für „Lost Property Internet Office“. Diese Auktionsplattform wird von mehreren Fundbüros gemeinsam genutzt.
Ein Trost für alle, die Spaß an den herkömmlichen Versteigerungen und Verkäufen hatten: Diese fallen nicht ganz weg. Je nach Erfolg der Online-Versteigerungen sollen sie aber in größeren Abständen stattfinden.
Welche Vorteile bietet die Online-Versteigerung? Interessenten müssen nicht auf die Versteigerungen und Verkäufe, die regelmäßig ein bis maximal drei Mal im Jahr stattfinden, warten. Sie können sich jederzeit und bequem von zu Hause aus informieren und per Mausklick ein Schnäppchen machen. Da die Plattform von mehreren Fundbüros genutzt wird, ist das Angebot erheblich größer als bei den herkömmlichen Veräußerungen.
Auch für das Fundbüro ergeben sich Vorteile. Die Fundsachen können zeitnah unmittelbar nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist versteigert werden. Dadurch verringern sich die Lagerzeiten und damit auch der Platzbedarf und die Lagerkosten.
Wie läuft die Online-Versteigerung ab? Wer an der Versteigerung teilnehmen will, muss sich registrieren lassen. Die Registrierung ist auch für ungeübte Internetsurfer einfach, kostenlos und unverbindlich. Der Meistbietende erhält den Zuschlag. Damit kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung des gebotenen Preises verpflichtet. Mit der Zahlung wird er gesetzlicher Eigentümer des ersteigerten Gegenstandes. Gebühren fallen für den Erwerber nicht an. Es werden lediglich Kosten für Verpackung und Porto in Rechnung gestellt. Diese entfallen, wenn der Gegenstand im Fundbüro abgeholt wird. Fundfahrräder sind vom Versand ausgeschlossen. Die Kosten wären unangemessen hoch. Bei Abholung bzw. mit dem Versand händigt das Fundbüro einen schriftlichen Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb aus. Wie bei herkömmlichen Veräußerungen wird auch bei der Online-Versteigerung keine Garantie auf Qualität und Funktionsfähigkeit der Sachen gegeben und keine Haftung bei Sachmängeln übernommen. Eine Rückgabe oder ein Umtausch der Sache, eine Preisminderung oder eine Wandelung sind ebenfalls ausgeschlossen.
Wie ist die Plattform zu erreichen? Es gibt zwei Wege. Entweder über www.stadt-kassel.de und die Bereiche Bürgerservice / Angebote mit „O“ / Online-Fundsachenversteigerung oder direkt über www.loprio.de.
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