30. Juli 2009
Kreis Viersen/Düsseldorf
Nach fast zweistündiger Anhörung im Landtag stellten Ausschussmitglieder und Landeswahlleitung einhellig fest, so Müller-Bringmann, dass die Partei DIE LINKE bei der Nominierung ihrer Kandidaten gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen hätte. So seien die Stimmzettel handschriftlich ausgefüllt worden, so dass eine Identifizierung möglich gewesen sei. Die Mehrheit des Ausschusses war aber der Meinung, da die Partei DIE LINKE nicht mit Vorsatz gehandelt habe, sei es unverhältnismäßig, die Partei DIE LINKE deshalb von der Kreistagswahl auszuschließen.
Der Kreiswahlleiter und Kreisdirektor Dr. Andreas Coenen kommentierte den Beschluss des Landeswahlausschusses so: "Wir sind in unserer Rechtsauffassung vom Ausschuss einhellig bestätigt worden. Es war eine politische Entscheidung, die wir respektieren müssen." Die Landtagsabgeordneten deuteten an, dass sie zukünftig die Gepflogenheiten bei der Aufstellung der Kandidaten eindeutig durch ein Landesgesetz regeln wollen.
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