30. Juli 2009

Knappe Entscheidung des Landeswahlausschusses: Partei DIE LINKE darf an Kreistagswahl teilnehmen

Rechtsauffassung des Kreises bestätigt, jedoch "Gnade vor Recht"

Kreis Viersen/Düsseldorf

Die Partei DIE LINKE darf an der Kreistagswahl des Kreises Viersen am 30. August teilnehmen. Das entschied der Landeswahlausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer knappen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen heute (Donnerstag, 30. Juli 2009) im Düsseldorfer Landtag. Das teilte der Pressesprecher des Kreises Viersen, Kaspar Müller-Bringmann, mit. Damit wurde der Beschwerde der Partei DIE LINKE stattgegeben. DIE LINKE hatte gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses vom 17. Juli protestiert, die Wahlvorschläge der Partei DIE LINKE für die Kommunalwahl am 30. August zurückzuweisen.

Nach fast zweistündiger Anhörung im Landtag stellten Ausschussmitglieder und Landeswahlleitung einhellig fest, so Müller-Bringmann, dass die Partei DIE LINKE bei der Nominierung ihrer Kandidaten gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen hätte. So seien die Stimmzettel handschriftlich ausgefüllt worden, so dass eine Identifizierung möglich gewesen sei. Die Mehrheit des Ausschusses war aber der Meinung, da die Partei DIE LINKE nicht mit Vorsatz gehandelt habe, sei es unverhältnismäßig, die Partei DIE LINKE deshalb von der Kreistagswahl auszuschließen.

Der Kreiswahlleiter und Kreisdirektor Dr. Andreas Coenen kommentierte den Beschluss des Landeswahlausschusses so: "Wir sind in unserer Rechtsauffassung vom Ausschuss einhellig bestätigt worden. Es war eine politische Entscheidung, die wir respektieren müssen." Die Landtagsabgeordneten deuteten an, dass sie zukünftig die Gepflogenheiten bei der Aufstellung der Kandidaten eindeutig durch ein Landesgesetz regeln wollen.

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