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Pressemitteilungen der Stadt Borken

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Psst, die Nachbarn schlafen noch!

Borken - 03. August 2009. So oder so ähnlich könnte eine gegenseitige Rücksichtnahme unter Nachbarn sich anhören. Es geht um die Frage, was in den Mittagsstunden an „geräuschintensiven“ Maßnahmen erlaubt ist und was nicht. Welche Tätigkeiten während der offiziellen Mittagsruhe verboten sind, regelt die „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ der Stadt Borken.

In § 10 dieser Satzung, die in der vorliegenden Form bereits seit dem Jahr 2003 existiert , ist zur „Wahrung der Mittagsruhe“, folgendes geregelt:

Absatz 1: „In Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten ist in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (allgemeine Ruhezeit) jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere 1. der Gebrauch von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor sowie von sonstigen motorgetriebenen Gartenmaschinen; 2. das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Shreddern.“

In Absatz 2 ist festgelegt, das der Absatz 1 (also die dort aufgeführten Verbote) keine Anwendung auf landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten findet.

„Es gehen beim Ordnungsamt immer wieder Fragen zur sogenannten Mittagsruhe ein, weil es hier und da schon mal zu Unstimmigkeiten unter Nachbarn kommt.“, so Pressesprecher Bernd Kemper. Eine gegenseitige Rücksichtnahme, unter Berücksichtigung der Regelungen in der vorgenannten Satzung, könne helfen, manchem möglichen Streit aus dem Weg zu gehen, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de

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