In der jüngsten Vergangenheit wurden im Hochsauerlandkreis mehrere Angler angetroffen, die für den Fang von Raubfischen - beispielsweise des Hechtes -, lebende Köderfische eingesetzt haben. Aus diesem Anlass erinnert die Untere Fischereibehörde eindringlich daran, dass das Angeln mit dem lebenden Köderfisch in Deutschland seit Jahren verboten ist (Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes).
Wer danach ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm erhebliche Schmerzen oder Leiden oder längere anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldbuße rechnen.
Die Untere Fischereibehörde weißt ausdrücklich darauf hin, dass gemeldete Verstöße ohne Ausnahme zur Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. In den vergangenen Jahren wurden Angler wegen Tierquälerei von den Gerichten quer durch Deutschland zu empfindlichen hohen Geldstrafen verurteilt, die Verurteilten sind damit vorbestraft. Als weitere mögliche Konsequenz droht dem Angler der Einzug seines Fischereischeines.
Der Hochsauerlandkreis hat etwa 110 Fischereiaufseher für die Kontrollen an den Gewässern bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der fischereirechtlichen Gesetze und Verordnungen zu überprüfen. Durch dieses oft zeitaufwendige und ehrenamtliche Engagement ist es möglich, "schwarze Schafe" unter den Anglern ausfindig zu machen.
Der Hochsauerlandkreis schätzt die ehrenamtliche Tätigkeit der Fischereiaufseher und appelliert an die Mehrheit der an einer ordentlichen Angelfischerei Interessierten, sie in ihrer Arbeit zu unterstützen.