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Pressemitteilung vom
20. August 2009
Bundestagswahl 2009 - Briefwahl ab dem 24. August 2009 möglich

Kreis Kassel. Ab dem 24. August ist bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Kassel die Briefwahl für die Bundestagswahl am 27. September möglich. Das Gebiet des Landkreises Kassel ist auf die Wahlkreise 168 – Waldeck und Wahlkreise 169 – Kassel aufgeteilt. Der Wahlkreis Kassel umfasst neben der Stadt Kassel die Städte und Gemeinden Ahnatal, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald und Vellmar. Die Kommunen im Wolfhager und Hofgeismarer Land sowie Schauenburg und Baunatal gehören zum Wahlkreis 168.

 

Ab dem 24. August können alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl die Briefwahlunterlagen beantragen, wenn sie am Wahltag daran gehindert sind, ein Wahllokal aufzusuchen. Wähler, die vor dem 24. August verreisen wollen, haben jedoch bereits vorher die Möglichkeit einen formlosen schriftlichen Antrag bei der Kommune zu stellen, bei der man gemeldet ist. Der Antrag muss Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum enthalten und eigenhändig unterschrieben sein. Bei der Angabe einer Urlaubsanschrift muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die genaue Adresse angegeben wird, um Fehlleitungen zu vermeiden. Bei Verwandtenbesuchen ist es wichtig, den Namen der Familie anzugeben, bei der man sich aufhält. Die Anträge können auch per Fax, durch Telegramm, Fernschreiben oder per E-Mail gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht möglich.

 

In vielen Kommunen im Landkreis Kassel ist es möglich, den Antrag über die Internetseite der Stadt oder Gemeinde aufzurufen, auszufüllen und elektronisch an die Wahlbehörde zu senden.

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen einem Bevollmächtigten auszuhändigen. Hierzu muss neben einem Antrag auch eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Antrag und Vollmacht sind ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckt. Ein Bevollmächtigter darf allerdings höchstens für vier Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen, aber er darf nicht für andere Personen wählen.

 

Letzter Tag für die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten ist der 6. September. Auf der Rückseite der Karten ist bereits ein Antrag für die Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen aufgedruckt. Wähler, die an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen möchten, müssen die Angaben auf der Rückseite ergänzen, den Antrag unterzeichnen und ihn in einem frankierten Umschlag an ihre Kommune senden. Die Anträge werden unverzüglich bearbeitet, so dass die Unterlagen nach wenigen Tagen wieder zugestellt werden. Es ist auch möglich, direkt im Briefwahlbüro in der jeweiligen Kommune zu wählen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind bei der zuständigen Wahlbehörde im Rathaus zu erfragen.

 

Wer bis zum 6. September keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich im Rathaus seines Wohnortes bis spätestens 11. September erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich nötigenfalls nachtragen lassen. Wer diese Frist versäumt läuft Gefahr, dass er sein Stimmrecht verliert.

 

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen läuft noch bis 25. September, 18 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch für den Personenkreis möglich, der nachweist, dass er wegen einer plötzlichen Erkrankung am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen konnte. Dieser Personenkreis kann noch am Wahlsonntag bei der zuständigen Wahlbehörde bis 15 Uhr einen Antrag stellen.

 

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 27. September 2009 bis 18 Uhr bei der darauf angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
Wilhelmshöher Allee 19 - 21
34117 Kassel
Tel.: 0561/1003-1506
Fax: 0561/1003-1530
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E-Mail: pressestelle@landkreiskassel.de
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