Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 26. August 2009

Bürgerberatungstag des Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen

  SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung „Opferrente“

 

  Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung

 

  Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)

 

Do,   24.09.,   9–17.30 Uhr,    Bürgerbüro Mitte, Breiter Weg 222, Magdeburg

 

Do,   05.11.,   9–17.30 Uhr,    Bürgerbüro Nord, Lübecker Str. 32, Magdeburg

 

Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg,
Tel.: 03 91 / 5 67-50 51,
 Fax: 03 91 / 5 67-50 60.

 

Hintergrundinformationen:

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Reha­bili­tierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungs­recht­li­che und das Berufliche Rehabilitierungs­gesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994).

 

Im August 2007 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Mit demselben Gesetz wurde auch die besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer eingeführt (Opferpension, 250 Euro monatlich).

 

Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurtei­lung oder einer außerhalb eines Straf­verfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anord­nung zur Freiheits­entziehung erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR‑)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sach­fremden Zwecken gedient hat.

 

Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grund­sätze der Menschlichkeit oder Rechts­staatlich­keit verstoßen hat, d. h. Kapital­entschädi­gung gewährt. Seit 1. Januar 2002 (Euro-Einführung) beträgt die Kapitalentschädigung 306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat. Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben – nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung bean­tragt hatte).

 

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenver­sicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benach­teiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro).

 

Die stattfindenden Veranstaltungen und Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
Alter Markt 6
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