• SED-Unrechtsbereinigungsgesetze: neue Fristen, Monatliche Zuwendung „Opferrente“
• Anträge nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung
• Anträge auf Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (Personalausweis erforderlich)
Do, 24.09., 9–17.30 Uhr, Bürgerbüro Mitte, Breiter Weg 222, Magdeburg
Do, 05.11., 9–17.30 Uhr, Bürgerbüro Nord, Lübecker Str. 32, Magdeburg
Veranstalter: Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg,
Tel.: 03 91 / 5 67-50 51, Fax: 03 91 / 5 67-50 60.
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen: Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG von 1992) sowie das Verwaltungsrechtliche und das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG und BerRehaG von 1994).
Im August 2007 wurden die Fristen für Rehabilitierungs- und Folgeanträge um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2011 verlängert. Mit demselben Gesetz wurde auch die besondere monatliche Zuwendung für Haftopfer eingeführt (Opferpension, 250 Euro monatlich).
Die Strafrechtliche Rehabilitierung einer Verurteilung oder einer außerhalb eines Strafverfahrens erfolgten gerichtlichen (behördlichen) Entscheidung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung erfolgt durch das Landgericht am Sitz des früheren (DDR‑)Bezirks, wenn diese Entscheidung der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat.
Jede strafrechtliche Rehabilitierung begründet für den Betroffenen Ansprüche auf soziale Ausgleichsleistungen, sofern er nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, d. h. Kapitalentschädigung gewährt. Seit 1. Januar 2002 (Euro-Einführung) beträgt die Kapitalentschädigung 306,78 Euro pro angefangenen Haftmonat. Die Nachzahlung zur bereits gewährten Kapitalentschädigung erfolgt nur auf Antrag des Betroffenen (oder der Erben – nur, wenn der Verstorbene bereits eine Zahlung beantragt hatte).
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung zum Ausgleich eventueller Nachteile in der Rentenversicherung. Für die berufliche und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk das Verwaltungsunrecht bzw. die berufliche Benachteiligung (z. B. Verlust des Arbeits- oder Studienplatzes aus pol. Gründen) stattgefunden haben. Hierzu gibt es als Folgeleistung unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausgleichsleistung in Form einer monatlichen Zahlung von 184 Euro (bzw. für Rentner von 123 Euro).
Die stattfindenden Veranstaltungen und Beratungstage werden unterstützt von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.