Kreis Unna - Presse und Kommunikation

26. August 2009

Chininhaltige Getränke nichts für Schwangere

Entsprechende Kennzeichnung nötig

Kreis Unna. (PK) Tonic- oder Bitter Lemon-Getränke tragen den Hinweis „chininhaltig“. Den Grund dafür werden die wenigsten Verbraucher kennen: Auch wenn der Genuss chininhaltiger Getränke für den Großteil der Bevölkerung unproblematisch ist, kann der Konsum größerer Mengen für einzelne Personen gesundheitlich bedenklich sein. „Insbesondere Schwangere sollten vorsorglich auf den Konsum verzichten“, erklärt Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz.

Chinin ist ein bitter schmeckendes, kristallines Pulver, das aus der Rinde des Chinarindenbaum, Cinchona pubescens, gewonnen wird. In der Medizin wird das Alkaloid zur Behandlung von Malaria und nächtlichen Wadenkrämpfen eingesetzt. Chinin wird aber auch als Geschmacksstoff, eingesetzt. Wegen ihres leicht bitteren Geschmacks sind chininhaltige Getränke beliebte Durstlöscher, die gerade in den Sommermonaten in größeren Mengen getrunken werden – auch von Schwangeren. Der Rat des Amtsarztes an Schwangere, vorsorglich auf chininhaltige Getränke zu verzichten, erfolgt in Anlehnung an die Verwendung von Chinin als Arzneimittel – hier gilt eine Schwangerschaft als Kontraindikation.

Auch Menschen, denen vom Arzt aufgrund bestimmter Krankheitsbilder wie Tinnitus, Vorschädigung des Sehnervs, bestimmten Formen der hämolytischen Anämie oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Cinchonaalkaloide von der Einnahme von Chinin abgeraten wird, sollten auf chininhaltige Lebensmittel verzichten. Wer Herzrhythmusstörungen hat oder Arzneien einnimmt, die mir Chinin Wechselwirkungen zeigen, wie etwa blutgerinnungshemmende Medikamente, sollte chininhaltige Limonaden nur nach Rücksprache mit einem Arzt trinken.

Schon heute müssen chininhaltige Getränke gekennzeichnet werden. Kreismediziner Dr. Jungnitz hält aber weitergehende Hinweise für Risikogruppen für ebenso notwendig, wie eine umfassende Information der Verbraucher über eventuelle unerwünschte Wirkungen von Chinin. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet auf dem Seiten des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), www.bfr.bund.de ( im A-Z-Index das „C“ und dort das Stichwort Chinin aufrufen).


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