Briefwahlbüro öffnet – Onlineantrag möglich
01.09.2009 | Herten
Wozu gibt es Erst- und Zweitstimme?
In diesen Tagen bekommen die 47.219 Hertener Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 27. September. Wer nicht am Wahlsonntag persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme vorab per Briefwahl abzugeben.
Wer seine Briefwahlunterlagen jedoch per Post zugeschickt bekommen möchte, kann diesen Antrag sowohl schriftlich oder per Internet über die Seite www.herten.de stellen.
Für die Briefwahl gibt es vier Varianten:
- Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie, schickt sie per Post ans Briefwahlbüro im Rathaus und bekommt anschließend seine Unterlagen zugeschickt, um dann – ebenfalls per Post – von zu Hause aus wählen zu können. Wichtig: Bitte die Unterschrift im hellblau hinterlegten Feld auf keinen Fall vergessen!
- Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und geht direkt im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Zimmer 174) wählen. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
- Die Briefwahlunterlagen werden per Online-Formular im Internet angefordert. Ab sofort kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden, die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler. Auch für dieses Formular wird die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, da einige Daten abgefragt werden.
- Neu ist die Regelung, dass einem anderen als den Wahlberechtigten persönlich die Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Diese finden Wahlberechtigte auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wer bis Ende dieser Woche keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommt, sollte sich nächste Woche im Briefwahlbüro unter der Telefonnummer 02366/303240 melden. Selbstverständlich ist es auch möglich, ohne die Karte seine Stimme abzugeben. Hierzu müssen Sie im Briefwahlbüro Ihren Personalausweis vorlegen.
Das Briefwahlbüro hat montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr. Außerdem gibt es zwei zusätzliche Öffnungstage: Am Samstag, 5. September, von 10 bis 12 Uhr zeitgleich mit dem Bürgerservice der Stadt sowie am Freitag vor der Wahl (25. September) extra noch einmal von 8 bis 18 Uhr.
Für alle, die bei der Vielzahl der Wahlen in diesem Jahr inzwischen den Überblick über die Zahl der Stimmen und Stimmzettel verloren haben, gibt es hier in Kürze die wichtigsten Infos zur Bundestagswahl:
Jeder bekommt nur einen Stimmzettel, auf dem zwei Kreuze gemacht werden dürfen.
Die Erststimme wird an den Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises vergeben. Der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, zieht in den Bundestag ein. Das gilt jedoch nur für die erste Hälfte der Abgeordneten. Die andere Hälfte wird über die Zweitstimme gewählt.
Die Zweitstimme entscheidet über die von den Parteien zusammengestellten Landeslisten. Sie ist daher wichtiger als die Erststimme – denn durch die Zahl der Zweitstimmen entscheidet sich, wie viele Mandate jede Partei im Bundestag erhält. Wer sich intensiver mit der Thematik befassen möchte, findet auf der Seite www.wahlrecht.de weitreichende Informationen.
Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, E-Mail: s.kuechmeister@herten.de



