02. September 2009. Nach den Wahlrechtsbestimmungen müssen alle Wahlbenachrichtigungskarten bis spätestens 5. September zugestellt sein, teilte die Wahlbehörde der Stadt Kassel mit. Alle Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und am 21. August 2009 mit Hauptwohnung in Kassel gemeldet waren, wurden in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer bis zum 5. September keine Wahlberechtigungskarte erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, kann in der Woche vom 7. bis 11. September montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr im Bürgersaal des Rathauses das Wählerverzeichnis einsehen. Nach dem 11. September werden nur noch Personen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn ein Verschulden der Behörde vorliegt oder das Wahlrecht erst später, z. B. durch Einbürgerung, erlangt wurde. Wer diese Frist versäumt, läuft Gefahr, am 27. September seine Stimme nicht abgeben zu dürfen.
(995 Zeichen)
Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@stadt-kassel.de
Pressesprecher Hans-Jürgen Schweinsberg
Pressesprecherin Petra Bohnenkamp
Kassel und die Region im Internet:www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de
Die Pressestelle documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.