Bundestagswahl am 27. September - Wählen auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte

18. September 2009. Im Briefwahlbüro des Kasseler Rathauses kann bereits seit Wochen ohne Wahlbenachrichtigung mit dem Personalausweis sofort gewählt werden! Das teilte Kreiswahlleiter Joachim Ebel mit.

Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am Sonntag, 27. September, wurden im Auftrag des Landeswahlleiters bei einem Rechenzentrum für alle Wähler in Hessen auf der Grundlage der örtlichen Wählerverzeichnisse zentral erstellt und der Deutschen Post AG zur Zustellung übergeben. Dabei kann es vorkommen, dass einige Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, obwohl sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Möglicherweise sind diese Karten auf dem Postweg verloren gegangen.

Dennoch kann jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am 27. September wählen, auch wenn er nicht oder nicht mehr im Besitz dieser Karte ist. Hierfür ist lediglich die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zuständigen Wahllokal erforderlich. Die Wahlbehörde weist darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungskarte lediglich den Hinweis gibt, dass am 27. September der Deutsche Bundestag gewählt wird und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen hilft die Karte anhand der eingedruckten Nummer, den Wähler bzw. die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist kein Wahlausweis, wie vielfach angenommen wird.

Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr hat und nicht weiß, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, kann diese Information unter den Telefonnummern 7 87-85 10 auch noch am Wahltag erhalten.

In diesem Zusammenhang weist die Wahlbehörde darauf hin, dass sich in zwei Bereichen die Wahllokale gegenüber der Europawahl vom Juni 2009 geändert haben. In Oberzwehren steht der KulturRaum, Altenbaunaer Straße 109 als Wahllokal wieder zur Verfügung, so dass das Wahllokal für den Wahlbezirk 2031 von der Pestalozzischule, zurückverlegt werden konnte.

Auf vielfachen Wunsch des Wahlvorstandes und der Wähler ist es gemeinsam mit der Kirchengemeinde der Stephanuskirche gelungen, das Wahllokal, des Wahlbezirks 2042 vom Salvador-Allende-Jugendzentrum wieder im Gemeindezentrum der Stephanuskirche, Unter dem Riedweg 1, einzurichten.

Auf der Internetseite www.stadt-kassel.de unter Wahl 2009 sind sämtliche Wahllokale aufgeführt. Dort ist die Lage des Wahllokals ersichtlich und es wird der Hinweis gegeben, wenn ein Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Der Anteil der barrierefreien Erreichbarkeit liegt derzeit bei rund 80 Prozent. In einigen Wahllokalen beträgt die Stufenhöhe nur wenige Zentimeter, die über eine Holzrampe überwunden werden können, so dass über 90 Prozent der Wahllokale von Rollstuhlfahrern erreicht werden können.

Wer mobilitätsbehindert ist und in einem Wahllokal wählen soll, das nicht barrierefrei erreichbar ist, dem wird empfohlen, sich durch Briefwahl zu beteiligen oder im Briefwahlbüro einen Wahlschein zu beantragen, mit dem dann in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahllokal innerhalb des Wahlkreises 169 gewählt werden kann.

Bei der Bundestagswahl ist es möglich, mit einem von der Stadt Kassel ausgestellten Wahlschein in jedem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis 169 zu wählen; also auch in Ahnatal, Espenau, Fuldabrück, Fuldatal, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Nieste, Niestetal, Söhrewald und. Vellmar. Umgekehrt können Bürger dieser Gemeinden mit einem dort ausgestellten Wahlschein auch in Kassel und jeder anderen der vorgenannten Gemeinden wählen, weil sich die Stimmzettel nicht unterscheiden.

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