„Ich geh´ zur U! Und du?“

23.09.2009 | Herten

Neues Aufgabenfeld für Jugendämter

„Ich geh´ zur U! Und du?“ - Frühzeitige Störung oder Fehlentwicklungen bei Babys erkennt meist nur der Arzt. Darum gibt es neun, von der Krankenkasse finanzierte, Untersuchungen für Babys und Kleinkinder. Die sogenannten „Us“ sind zwar keine gesetzlich festgeschriebenen Pflichttermine, aber eine dringende Empfehlung. Versäumte Untersuchungstermine werden deshalb ab sofort den örtlichen Jugendämtern gemeldet. Ihre Mitarbeiter wenden sich dann an die Eltern.

„Die Us sind besonders wichtig für Kleinkinder“, weiß Heidrun Lange, Leiterin des Hertener Jugendamts. Je früher Erkrankungen oder Entwicklungsdefizite festgestellt werden, desto größer sind die Chancen auf Heilung. Sie bedauert, dass „leider nicht alle Eltern diesen kostenlosen Gesundheitscheck für ihr Kind nutzen.“

Um diese medizinische Vorsorge für die Jüngsten sicher zu stellen, hat das Land NRW eine Verordnung zur „Datenmeldung der Teilnahme an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen“ erlassen. Dieser sperrige Begriff bezieht sich auf die Untersuchungen U5 bis U9, also vom sechsten bis zum 60. Lebensmonat. „Erfahrungswerte zeigen, dass die vorherigen Untersuchen noch alle von den Eltern wahrgenommen werden. Hier ist die Anbindung an Krankenhaus, Hebamme und Arzt erheblich größer“, weiß Heidrun Lange. Ab der U5 sehe das dann anders aus.

Nun sind die Kinderärzte in der Pflicht: Sie müssen alle untersuchten Kinder an das Landesamt melden. Hier werden die Daten mit denen des örtlichen Meldeamts verglichen. Ist bei einem Kind kein Untersuchungstermin bekannt, meldet das Landesamt für Gesundheit und Arbeit Düsseldorf (LIGA) dies an die Jugendämter, die dann aktiv werden.

„Wir verstehen uns als Partner der Eltern. Zunächst wird schriftlich an den Termin erinnert“, erläutert Heidrun Lange, die Vorgehensweise. Wie hoch die tatsächliche Zahl der nicht durchgeführten U-Untersuchungen sein wird, bleibt abzuwarten. Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass es auch zu terminlichen Überschneidungen kam und die Eltern in der Zwischenzeit bereits beim Arzt waren. Wird jedoch gar nicht auf das Anschreiben reagiert, besuchen die Sozialarbeiter die Familie zu Hause. „Eltern brauchen aber keine Angst haben: Wir weisen auf die Bedeutung der Untersuchungen hin und lernen das betreffende Kind einfach nur kennen“, beruhigt die Jugendamtsleiterin.

Die Bedürfnisse eines Kindes stehen für die Mitarbeiter an erster Stelle. Bekommen sie trotz aller Bemühungen keinen Kontakt zur Familie, wird geprüft, ob gegebenenfalls eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegen könnte. „Soweit muss es allerdings nicht kommen“, betont Heidrun Lange: „Wenn Eltern rechtzeitig die entsprechende Bescheinigung des Arztes vorlegen, ist für uns klar, dass wir nicht von einer Gefährdung ausgehen müssen“. Hintergrund der neuen Verordnung ist nämlich nicht nur die Verbesserung der Teilnahmequote bei den U-Untersuchungen, sondern vor allem auch ein verbesserter Kinderschutz.

2820 Kinder zwischen null bis sechs Jahren leben in Herten. Bei der vom Land NRW initiierten Aktion „Ich geh´ zur U! Und Du?“ machen in Herten fast alle Tageseinrichtungen mit. Ebenso informieren die Hebammen, niedergelassene Kinderärzte und das Gesundheitsamt über die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchung.

Pressekontakt: Anne Schwierz, Telefon: 0 23 66 / 303 180, E-Mail: a.schwierz@herten.de