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Landwirte: Protest-Aktionen anmelden

24. September 2009

Wegen des anhaltenden Milchpreisverfalls gibt es immer mehr Protest-Kundgebungen von Landwirten. Polizei, Landkreis sowie die Städte und Gemeinden erinnern in einer Pressemitteilung daran, dass die Aktionen im Normalfall 48 Stunden vorher bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung angemeldet werden müssen. Wenn die Frist nicht eingehalten werden kann, beispielsweise bei spontanen Versammlungen, kann die Behörde auch telefonisch informiert werden. Ist die zuständige Verwaltung nicht erreichbar, sollte zumindest die örtliche Polizeidienststelle verständigt werden, damit Protestkundgebungen nicht auch noch unnötige Strafverfahren nach sich ziehen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
D-26789 Leer


Telefon: +49 (0) 491 / 926-1254
Telefax: +49 (0) 491 / 926-1200
E-Mail: pressestelle@landkreis-leer.de

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