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Landkreis: Tunnel-Urteil bringt mehr Sicherheit

24. September 2009

Nachdem das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg den Klagen des Landkreises Leer, der Stadt Leer und der Gemeinde Jemgum gegen die Änderung des Betriebskonzeptes zur Überwachung des Emstunnels teilweise entsprochen hat, sieht sich Landrat Bernhard Bramlage bestätigt: „Es war in jedem Fall richtig“, so Bramlage nach dem OVG-Urteil, „gegen den vom Land geplanten Abzug der Tunnelwarte zu klagen“. Der Abzug könne zwar nicht verhindert werden, aber das Sicherheitskonzept müsse vom Land nachgebessert werden. Dadurch sei zumindest ein wesentliches Ziel der Klagen erreicht worden.

Weil bei einer Fernüberwachung wegen fehlender Kommunikation konkrete Angaben zu einem Brand fehlen könnten, seien nach Auffassung des Gerichts Einsatzkräfte gefährdet. Zudem müssten die Feuerwehren bei einem Alarm von einem Maximal-Einsatz ausgehen und mit möglicherweise unnötig vielen Einsatzkräften und Fahrzeugen ausrücken.

Der Landrat hatte parallel zur laufenden Klage gefordert, dass das Land die Mehrkosten für Spezialfahrzeuge, die im Notfall auch beim Tunnel eingesetzt werden können, übernehmen muss. Das hat das Land inzwischen zugesagt.

Landrat Bramlage erwartet vom Land, dass das Urteil hinsichtlich der Zusammenarbeit von Straßenverwaltung und Feuerwehr nun zügig umgesetzt und der Landkreis daran beteiligt wird. Für Bramlage ist dabei der im Frühjahr 2005 vom Kreistag des Landkreises Leer gefasste Beschluss maßgebend. Damals hatte der Kreistag die Aufhebung der ständig besetzten Tunnelwarte am Emstunnel strikt abgelehnt, es sei denn, mit dem Landkreis Leer besteht ein Einvernehmen über einen gleichwertigen oder besseren Sicherheitsstandard. Bislang fehle dafür noch ein schlüssiges Konzept des Landes, das nun auf der Basis des Gerichtsurteils erarbeitet werden müsse, so der Landrat.

Die beste Lösung ist und bleibt für Bramlage aber, dass die Tunnelwarte vor Ort erhalten wird. Darin stimmt er mit der Leitung der Kreisfeuerwehr überein.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Dieter Backer

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