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Pressemitteilung vom
25. September 2009
Nachtragshaushalt 2009 – Finanzsituation des Landkreises wird wieder schwieriger – Schmidt schlägt Neuorganisation zu Hartz IV vor
Kreis Kassel.

Die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise machen sich auch im Kreishaushalt bemerkbar. „Allerdings ist der Nachtragshaushalt 2009 nur der erste Vorbote der sich in den nächsten Jahren noch verschärfenden Ertragslage der öffentlichen Haushalte“, blickte Landrat Uwe Schmidt bei der Vorstellung der aktualisierten Haushaltszahlen des Landkreises pessimistisch auf die zukünftige Entwicklung der Kreisfinanzen.

Der jahresbezogene Fehlbedarf im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2009 beträgt rund 8,8 Millionen Euro – der im Dezember letzten Jahres beschlossene Grundhaushalt des Kreises war noch ausgeglichen. „Trotz aller Konsolidierungsbemühungen sind wir durch die vielen gesetzlichen Leistungsverpflichtungen quer durch alle Aufgabenbereiche, die keine Rücksicht auf die Krise nehmen und die zurückgehenden Erträge nicht mehr in der Lage den Haushalt auszugleichen“, wies Schmidt auf die starke Abhängigkeit des Kreishaushalts von in Bundes- und Landesgesetzen festgelegten Kreisaufgaben hin.

Gegen Ende des Jahres werden sich die aufgelaufenen Fehlbeträge des Landkreises damit auf 116,7 Mio. Euro erhöhen.

 

Der am 15. September 2009 vom Kreisausschuss festgestellte Entwurf für den  Nachtragshaushalt 2009 weist im Ergebnishaushalt Einnahmen in Höhe von 226.104.887 Euro und Ausgaben in Höhe von 234.946.785 Euro aus.

Schmidt: „Allein bei den Schlüsselzuweisungen des Landes verlieren wir rund 4,9 Millionen Euro“. Da sich auch die von den kreisangehörigen Kommunen zu zahlende Umlage an den Kreis durch die negative wirtschaftliche Entwicklung um 900.000 Euro verringert, stünden fast 6 Millionen Euro weniger an Einnahmen zur Verfügung. „Das lässt sich nicht so einfach auffangen -  zumal gleichzeitig auch Kostensteigerungen anfallen“, informierte der Landrat. So erhöhe sich die vom Kreis zu zahlende Umlage an den Landeswohlfahrtsverband um fast 1,9 Mio. Euro. Außerdem müsse der Landkreis 727.400 Euro mehr für die an das Land zu zahlende Krankenhausumlage aufwenden.

 

Mit Blick auf die vom Regierungspräsidium Kassel im Rahmen der Genehmigung des Grundhaushalts 2009 verhängten Auflagen konnte der Landrat nur zum Teil Vollzug melden. Bei sieben von sechzehn Auflagen könne den Vorgaben der Aufsichtsbehörde entsprochen werden, so Schmidt. Nicht erfüllbar sei allerdings die Auflage des Regierungspräsidiums, die Gesamtaufwendungen gegenüber der Veranschlagung im Nachtragshaushalt 2008 um 3,5 Mio. Euro zu senken. Schmidt: „Die Erfüllung dieser Auflage ist schon aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Leistungspflichten nicht umsetzbar“. Der Kreis könne in vielen Bereichen nur wenig tun, um den jeweiligen Zuschussbedarf zu verringern. Auf die Kosten für Unterkunft und Heizung, die der kostentreibende Faktor bei den Zahlungen an die Bezieher von Transferleistungen sei, habe er jedoch keinen Einfluss. Dies vermindere auch die Einsparpotenziale im Bereich der Kosten für Unterkunft und Heizung für die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). „Im Dezember 2008 betrug die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, im Landkreis Kassel über knapp 12.700 – im April 2009 ist diese Zahl wieder auf über 13.100 gestiegen“, informierte der Landrat. Gleichzeitig sei der Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung von bisher 28,6 Prozent auf jetzt 25,4 Prozent gesunken, so dass sich die Einnahmen des Kreises aus dem Bundeshaushalt zwar wegen der gestiegenen Fallzahlen um 300.000 Euro erhöht hätten. Schmidt: „Wäre der Bundesanteil gleich geblieben, hätte sich unser Zuschussbedarf statt um 3,3 Millionen Euro um rund 2,5 Millionen Euro erhöht“.

 

In diesem Zusammenhang schlug Schmidt vor, nach der Bundestagswahl die Neuorganisation des SGB II dafür zu nutzen, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Zuständigkeit für Steuerung der Fördermaßnahmen für Langzeitarbeitslose zu übertragen und dem Bund die Zuständigkeit für die Kosten der Unterkunft und Heizung zu geben. „Wir haben die beste Kenntnis darüber, welche Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten vor Ort am sinnvollsten sind, was der regionale Arbeitsmarkt benötigt und welche Maßnahme zukunftsorientiert für die jeweilige Region ist“, zeigte sich der Landrat überzeugt. Dieser Aufgabentausch bringe die Chance, durch flexible und kreative Maßnahmen Einsparpotenziale auf kommunaler Ebene zu nutzen.

 

Erhebliche Veränderungen gebe es auch im Finanzhaushalt, ging Schmidt auf den investiven Teil des Nachtragshaushalts ein: „Hier machen sich die Sonderinvestitionsprogramme von Bund und Land bemerkbar – die Summe der Auszahlungen hat von den ursprünglich geplanten 19,8 Mio. Euro auf 62,7 Mio. Euro erhöht“.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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