Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 25. September 2009

Wer achtet auf die Einhaltung des Patientenwillens?

Veranstaltung zum geänderten Betreuungsrecht am Dienstag, 29. September, in Bocholt

Bocholt (pd).

Im Rahmen der Betreuungsrechtstage im Kreis Borken findet am Dienstag, 29. September, eine Veranstaltung in Bocholt statt. Thema ist das neue Gesetz zur Patientenverfügung. Referieren wird Richter Timo Kuhlmann vom Amtsgericht Bocholt. Beginn ist um 19 Uhr im Ratssaal am Berliner Platz 1. Der Eintritt ist kostenlos, interessierte Bürger sind herzlich willkommen.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Patientenverfügung mit Wirkung ab 1. September 2009 verabschiedet. Kernpunkte sind die Reichweite der Patientenverfügung (Für welche Situationen soll die Patientenverfügung gelten?) und ihre Verbindlichkeit. Muss der Arzt die Verfügung befolgen? Wer achtet auf die Einhaltung der Patientenverfügung?

An diesem Punkt ist der rechtliche Betreuer bzw. der Bevollmächtigte angesprochen, den Willen des Betreuten klar darzustellen. Bei Uneinigkeit über die Auslegung des Patientenwillen besteht künftig die Möglichkeit, das Amtsgericht zur Entscheidung einzuschalten. Verfahrensfragen hierzu werden im Rahmen der Veranstaltung beantwortet.

Die Betreuungsrechtstage werden von der Arbeitsgemeinschaft im Betreuungswesen im Kreis Borken veranstaltet. Die Bocholter Veranstaltung organisieren die Betreuungsvereine der AWO, des SKF sowie die städtische Betreuungsbehörde. AWO und SKF in Bocholt beraten zum Thema vorsorgende Verfügungen.

Rückfragen an die Betreuungsrechtsbehörde Bocholt, Tel. 02871/953128

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de