Kreis Steinfurt/Berlin. Die Landräte und Oberbürgermeister der 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose und ihre Familien in alleiniger Verantwortung betreuen, wollen ihre erfolgreiche Arbeit weiterhin fortführen. Landrat Thomas Kubendorff unterstützt diese Forderung des deutschen Landkreistages, die jetzt bei einer Zusammenkunft aller 69 Optionskommunen in Berlin beschlossen wurde. „Der Kreis Steinfurt“, so der Landrat, „hat sehr gute Erfahrungen mit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung gemacht. Die Menschen profitieren eindeutig durch die individuelle Unterstützung im Rahmen der kommunalen Dienstleistung.“
Am Rande der Koalitionsverhandlungen formulierte der Deutsche Landkreistag unter seinem Präsidenten Hans Jörg Duppré als zentrale Botschaft: „Die Optionskommunen haben fünf Jahre lang unter Beweis gestellt, dass sie erfolgreich im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit sind, und wollen auch weiterhin diese Aufgabe im Interesse ihrer Bürger erfüllen. Die Koalitionspartner sind daher aufgefordert, die Option zu entfristen und unbegrenzt zu erweitern, damit auch andere Kommunen sich dafür entscheiden können.“
Eine Verfassungsänderung sei dafür nicht nötig, so die Überzeugung der versammelten Vertreter der 63 Landkreise und sechs kreisfreien Städte.
Eine künftige Wahrnehmung der Aufgaben etwa im Rahmen einer Bundesauftragsverwaltung wurde hingegen grundsätzlich abgelehnt. Generell müssten im Interesse der Betroffenen kommunale Gestaltungsspielräume erhalten statt eingeschränkt werden.
Die Forderungen des Deutschen Landkreistages werden nun den Koalitionspartnern übergeben.
In Deutschland gibt es 69 sogenannte Optionskommunen. Diese sind sowohl für die Auszahlung des ALG II zuständig als auch für die Vermittlung von Arbeitslosen. Das Optionsmodell besteht seit dem 1. Januar 2005, lässt 69 teilnehmende Kommunen zu und ist befristet auf sechs Jahre (bis 31. Dezember 2010). In den übrigen Kommunen sind die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam in so genannten Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zuständig.