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| Pressemitteilung vom 15. Oktober 2009 |
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Schmidt: Kein Kahlschlag bei Tempo-30-Zonen! Kreis Kassel. Ein Erlass aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung über die Ausweisung von Tempo-30-Zonen sorgt für Unmut im Kreishaus und bei den Bürgermeistern im Landkreis Kassel. „Das zuständige Referat des Ministeriums hat alle Straßenverkehrsbehörden in Nordhessen über das Regierungspräsidium Kassel angewiesen, aus Sicht des Ministeriums nichtzulässige Tempo-30-Zonen Schritt für Schritt aufzuheben“, informiert Landrat Uwe Schmidt. Diese Vorgabe beziehe sich auf gemeinsam einvernehmlich mit den Kommunen und den beteiligten Fachbehörden eingerichtete Geschwindigkeitsbeschränkungen. Schmidt: „Die Kommunen wissen in der Regel am besten, wo welche Gefährdungen bestehen und eine geringere Geschwindigkeit sinnvoll und im Interesse der Bürger ist“. Deshalb halte er die Vorgabe für das „falsche Signal“. „Die Kommunen müssten auf Anordnung entweder vorhandene Schilder abbauen oder Zusatzschilder anbringen – gegen ihren Willen, aber auf eigene Kosten“, so der Landrat weiter. Die entweder von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises oder bei Kommunen über 7.500 Einwohnern von den Kommunen selbst angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen seien dagegen der richtige Weg, um mehr Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im ministeriellen Rundschreiben werden nur Tempo-30-Zonen auf Gemeindestraßen, die keine Vorfahrtstraßen sind, als zulässig erachtet. Auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen dürfen nur auf Streckenabschnitten Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden, die sich durch eine erhebliche Unfallgefahr auszeichnen. Außerdem auch dort, wo der Zugang zu einer Kindertagesstätte oder Schule (ausgenommen Oberstufengymnasien und Berufliche Schulen) direkt von der jeweiligen Straße aus erfolgt. Der Erlass regelt weiter, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung bei Kindergärten und Schulen zeitlich auf die Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung zu beschränken ist. In diesen Fällen solle geprüft werden, ob im Einzelfall die Tempo-30-Zone für die Dauer der Schulferien aufzuheben ist. „Wir werden bei den regelmäßigen Überprüfungen der verkehrlichen Situation in den Kommunen – den sogenannten Verkehrsschauen – darauf achten, dass jetzt keine Schnellschüsse erfolgen“, kündigt Landrat Schmidt an. Es mache aus seiner Sicht keinen Sinn, dass in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Kommunen Geld für den Abbau von Verkehrsschildern ausgegeben werde, „die vor Ort auf große Akzeptanz stoßen“, so der Landrat abschließend. Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn |
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