15. Oktober 2009. Schöner Erfolg vor Gericht für die Stadt Kassel und damit für die Nutzer des Rhönplatzes: Nachdem der im März 2009 zwischen den Beteiligten, einem Anlieger-Ehepaar und der Stadt Kassel, vor dem Verwaltungsgericht Kassel auf Widerruf geschlossene Vergleich von den Anliegern im April 2009 widerrufen worden ist, hat nun das Verwaltungsgericht Kassel mit Urteil vom 1. Oktober die bisher von der Stadt Kassel eingenommene Rechtsauffassung voll bestätigt und die Klage der Eheleute abgewiesen. Das teilte jetzt ein Sprecher der Stadt im städtischen Pressedienst mit.
Nach dem Urteil gelte der Rhönplatz auch in Bezug auf das den Klägern gehörende Privatgrundstück straßenrechtlich als öffentliche Wegefläche gewidmet, so dass auch diese im Privateigentum stehende Fläche der Allgemeinheit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen sei. Dies wiederum bedeute, dass die Eheleute keinen Anspruch auf die Entfernung der auf dem Rhönplatz aufgestellten Sitzbänke hätten.
Der Stadtsprecher wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der ergangenen Entscheidung selbstverständlich nicht mehr - wie noch in der HNA vom 8. Februar 2006 berichtet wurde - von einer Sanierung einer Privatfläche durch die Stadt ausgegangen werden könne.
Auch die bisher vom Ortsbeirat Süsterfeld/Helleböhn vorsorglich zurückbehaltenen Dispositionsmittel für die Verschönerung des Rhönplatzes könnten nun - vorbehaltlich der Rechtskraft des ergangenen Urteils - bedenkenlos investiert werden, da die bisher zwischen den Beteiligten strittige Fläche auch künftig der Öffentlichkeit gewidmet bleibe.
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